Auto bei Hochwasser versichert: Was zahlt die Kfz-Versicherung?

Starkregen, Fluten, vollgelaufene Unterführungen: Wasserschäden am Auto sind häufiger als gedacht. Ob und was die Kfz-Versicherung zahlt, hängt vor allem davon ab, wie das Wasser ins Spiel kam — und ob Sie selbst eine Rolle dabei gespielt haben.

  • Überschwemmung durch Naturereignis → Teilkasko zahlt in der Regel
  • Bewusstes Fahren durch Hochwasser → grobe Fahrlässigkeit, Vollkasko nötig, Kürzung möglich
  • Motor abgesoffen durch Aquaplaning → Teilkasko, wenn Wasser von außen eindrang
  • Motor abgesoffen weil durch Flut gefahren → oft Leistungskürzung oder -ausschluss
  • Haftpflicht zahlt nie eigene Fahrzeugschäden — immer Kasko nötig
  • Elementarschäden durch Flut: Hausratversicherung, nicht Kfz-Versicherung für Garagen-Inhalt

Teilkasko oder Vollkasko: Was deckt was?

Die entscheidende Frage bei Hochwasserschäden ist: Kam das Wasser von außen durch ein Naturereignis — oder hat der Fahrer das Fahrzeug aktiv in Gefahr gebracht? Die Teilkasko deckt Überschwemmungsschäden durch Naturgewalten, also wenn Regen, Flut oder Hochwasser das Fahrzeug ohne Zutun des Fahrers beschädigen. Die Vollkasko greift zusätzlich bei selbst verursachten Schäden — aber bei grober Fahrlässigkeit (wissentliches Fahren durch Hochwasser) kann der Versicherer die Leistung kürzen.

SzenarioVersicherungsschutz
Auto steht, Flut kommtTeilkasko zahlt
Aquaplaning durch StarkregenTeilkasko zahlt (Haftpflicht für Drittschäden)
Garage überflutetTeilkasko zahlt Fahrzeug
Bewusst durch Hochwasser gefahrenVollkasko, ggf. mit Kürzung
Motor durch Fahrt in Flut abgesoffenVollkasko, starke Kürzung möglich
Fahrzeug von Flut mitgerissenTeilkasko zahlt

Naturgewalt: Wann spricht man von Überschwemmung?

Versicherungsverträge definieren Überschwemmung als Überflutung von Land durch Oberflächenwasser — nicht durch Grundwasser. Starkregen, Flusshochwasser und Sturzfluten fallen unter diese Definition. Dagegen ist aufsteigendes Grundwasser in manchen Policen ausgeschlossen. Prüfen Sie die Allgemeinen Bedingungen (AKB) Ihres Vertrags auf diese Abgrenzung — besonders wenn Ihr Fahrzeug in einer Tiefgarage mit Grundwasseranstieg beschädigt wurde.

Grobe Fahrlässigkeit: Der größte Fallstrick

Wer eine als überflutet erkannte Straße oder Unterführung anfährt, riskiert den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Bei Vollkasko kann der Versicherer die Leistung dann anteilig kürzen — je nach Schwere der Fahrlässigkeit bis zu 100 %. Absicherung: Viele Vollkasko-Tarife bieten mittlerweile Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit. Prüfen Sie, ob diese Klausel in Ihrem Vertrag enthalten ist.

Was zahlt die Versicherung beim Totalschaden?

Wenn das Fahrzeug durch Hochwasser einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet, richtet sich die Leistung nach dem Wiederbeschaffungswert zum Schadenszeitpunkt. Abgezogen wird der Restwert des Wracks. Die Differenz erhalten Sie als Auszahlung. Bei neueren Fahrzeugen kann ein GAP-Schutz sinnvoll sein, wenn der Wiederbeschaffungswert unter dem noch offenen Finanzierungsbetrag liegt.

Sofortmaßnahmen bei Hochwasserschaden

  1. Fahrzeug so schnell wie möglich aus dem Wasser bergen lassen — aber nur wenn sicher
  2. Motor nicht starten — das kann bei wassergesättigtem Motor zu Wasserschlag führen
  3. Schaden sofort beim Versicherer melden — Fristen einhalten
  4. Fotos und Video des Schadens und der Wassermarkierungen anfertigen
  5. Gutachter des Versicherers abwarten, bevor Reparaturauftrag erteilt wird
  6. Polizeibericht bei Naturkatastrophen kann bei der Schadensregulierung helfen

Elementarversicherung: Was ist mit dem Garageninhalt?

Die Kfz-Versicherung deckt ausschließlich das Fahrzeug selbst. Gegenstände im Auto, Fahrräder, Werkzeuge oder Einrichtungsgegenstände in der Garage sind über die Hausrat- oder Elementarversicherung abzudecken. Prüfen Sie, ob Ihre Hausratversicherung eine Elementarschadenklausel enthält — in vielen älteren Verträgen fehlt diese.