Fahranfänger-Rechner — Versicherungsoptionen prüfen
Der Rechner berechnet keinen individuellen Beitrag. Er hilft, Vertragsmodelle und die Angaben zu sammeln, die ein Versicherer für eine belastbare Prüfung benötigt.
Warum es keine allgemeine Beitragsspanne gibt
Versicherer kalkulieren Beiträge anhand ihrer eigenen Tarife und vieler Merkmale, zum Beispiel Fahrzeug, Wohnort, Nutzung, Fahrer- und Leistungsumfang. Eine allgemeine Alters-, Risiko- oder Beitragstabelle wäre ohne konkrete Tarifdaten nicht belastbar.
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) kann den Beitrag beeinflussen. Ob ein eigener Vertrag, eine Zweitwagenregelung oder eine SF-Übernahme angerechnet wird, entscheidet der jeweilige Versicherer nach seinen Bedingungen und Nachweisen.
Die vier Optionen im Vergleich
1. Eigener Vertrag
Sie schließen selbst einen Vertrag ab. Fragen Sie den Versicherer nach der konkreten Einstufung, dem Fahrer- und Leistungsumfang sowie dem Aufbau der eigenen SF-Klasse.
2. Zweitwagen der Eltern
Das Fahrzeug kann unter bestimmten Bedingungen als Zweitwagen versichert werden. Ob und wie eine besondere Einstufung erfolgt, ist eine Versicherer- und Tarifentscheidung; eine bestimmte SF-Klasse oder Ersparnis wird hier nicht zugesagt.
3. SF-Übernahme von Verwandten
Eine SF-Übernahme kann nach den Bedingungen des Versicherers und mit den erforderlichen Nachweisen möglich sein. Prüfen Sie insbesondere die anrechenbare Fahrpraxis und die Folgen für den Vertrag des Übergebers.
4. Auto-Abo
Bei einem Auto-Abo kann Versicherung im Vertrag enthalten sein. Prüfen Sie ausdrücklich Deckungsumfang, Selbstbeteiligung, Fahrerkreis, Kilometerregelung und die Bedingungen für Schäden.
So nutzt du die Prüfhilfe
Trage das Alter des Fahranfängers nur zur Dokumentation ein. Der Rechner zeigt anschließend ausschließlich die nächsten Prüfschritte; er berechnet weder einen Beitrag noch eine Ersparnis.
Amtliche Quelle, Stand 01.09.2026: § 48a FeV – Begleitetes Fahren
Angaben für konkrete Angebote
- Fahrzeug und gewünschter Leistungsumfang
- Wohnort, Nutzung und realistische Jahresfahrleistung
- Alle regelmäßigen Fahrer und das Alter des Fahranfängers
- Vorhandene SF-Klasse, Fahrpraxis und mögliche Nachweise
- Selbstbeteiligung, Werkstattregelung und optionale Telematikbedingungen
Begleitetes Fahren ab 17
Bei begleitetem Fahren gelten die Auflagen aus § 48a FeV, insbesondere die benannte Begleitperson und die Nutzung bis zum Erreichen des gesetzlichen Mindestalters. Ob ein Versicherer dafür einen Vorteil anrechnet, muss im konkreten Tarif geprüft werden.
Tarife fair vergleichen
Vergleiche Angebote nur bei identischen Angaben zu Fahrzeug, Fahrern, Nutzung, Deckung und Selbstbeteiligung. Eine allgemeine Rangfolge von Versicherern oder einen garantierten Preisvorteil gibt dieser Rechner nicht aus.
Übergang vom Eltern-Vertrag zum eigenen Vertrag
Wenn du vom Elternvertrag in einen eigenen Vertrag wechselst, lasse dir die bisherige Fahrpraxis und Vertragsdaten schriftlich bestätigen. Die spätere Einstufung entscheidet der neue Versicherer anhand seiner Bedingungen.