Fahrzeug ohne Versicherung angemeldet: Sofortmaßnahmen und Konsequenzen
Wer feststellt, dass sein zugelassenes Fahrzeug keine gültige Kfz-Versicherung mehr hat, muss sofort handeln. Jeder weitere Tag erhöht das Haftungsrisiko — und das Kraftfahrt-Bundesamt reagiert automatisch.
- Sofort neue Kfz-Versicherung abschließen — keinen weiteren Tag warten
- Fahrzeug nicht bewegen, bis neue eVB und Versicherungsbestätigung vorliegen
- KBA erhält automatische Meldung über fehlenden Versicherungsschutz
- Kennzeichen kann ohne Vorwarnung eingezogen werden
- Bereits entstandene Schäden sind nicht mehr gedeckt
Wie entsteht ein angemeldetes Fahrzeug ohne Versicherung?
Die häufigsten Ursachen: Der alte Versicherungsvertrag wurde gekündigt, bevor ein neuer abgeschlossen wurde. Der Vertrag wurde durch den Versicherer gekündigt (z. B. wegen Zahlungsverzug) und der Versicherungsnehmer hat es zu spät bemerkt. Oder die eVB ist abgelaufen und das Fahrzeug wurde versehentlich nicht abgemeldet.
Auch nach dem Tod des Fahrzeughalters oder nach einer Insolvenz kann es vorkommen, dass ein Fahrzeug zugelassen bleibt, obwohl kein laufender Versicherungsvertrag mehr besteht. In jedem Fall gilt: Das Fahrzeug ist gesetzwidrig zugelassen und muss sofort entweder versichert oder abgemeldet werden.
Sofortmaßnahmen: Was jetzt zu tun ist
- Neue Kfz-Versicherung online abschließen und eVB-Nummer erhalten
- Fahrzeug bis zur neuen Deckungsbestätigung nicht bewegen
- Neuen Versicherungsschutz bei der Zulassungsstelle melden, falls Kennzeichen bereits eingezogen
- Alten Versicherer kontaktieren und Vertragsende klären
- Prüfen, ob ein Schadenfall in der Lückenzeit entstanden ist
Das Kraftfahrt-Bundesamt und der automatische Abgleich
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt einen kontinuierlichen Abgleich zwischen Zulassungsdaten und Versicherungsdaten durch. Wenn ein Versicherungsvertrag endet und kein Nachfolgevertrag gemeldet wird, generiert das KBA eine Anfrage. Die Zulassungsstelle wird informiert und kann das Kennzeichen einziehen — ohne vorherige Mahnung.
Die Reaktionszeit des KBA kann wenige Tage bis Wochen betragen. Darauf verlassen sollten Sie sich nicht: Handeln Sie, sobald Sie bemerken, dass der Versicherungsschutz fehlt.
Kennzeichen eingezogen: Was nun?
Wenn die Zulassungsstelle das Kennzeichen einzieht, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden. Um das Kennzeichen zurückzubekommen, müssen Sie einen gültigen Versicherungsnachweis (neue eVB) vorlegen. In manchen Fällen ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich; bei digital vernetzten Systemen kann der Nachweis auch online übermittelt werden.
Versicherung bei Zahlungsverzug: Wann endet der Schutz?
Wenn der Versicherer wegen Zahlungsverzug kündigt, endet der Schutz nicht sofort. Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Mahnfristen. Erst nach Ablauf der Nachfrist ohne Zahlung erlischt der Versicherungsschutz. In dieser Zeit können Sie durch sofortige Zahlung gegensteuern. Ist die Frist bereits abgelaufen, muss sofort eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
Ältere Fahrzeuge und vergessene Verträge
Bei Fahrzeugen, die selten genutzt werden — Zweitwagen, Oldtimer, Saisonfahrzeuge — passiert es häufiger, dass Versicherungsverträge auslaufen, ohne dass der Halter es rechtzeitig bemerkt. Richten Sie Erinnerungen für Vertragsenden ein und prüfen Sie einmal jährlich, ob alle Fahrzeuge korrekt versichert sind.