Kasko: Reparatur oder Auszahlung – was ist in Ihrem Fall besser?
Nach einem Kaskoschaden haben Sie oft die Wahl: Reparatur in einer Werkstatt oder Auszahlung des Schadenbetrags. Was die Versicherung jeweils zahlt, welche Option wann besser ist und wie die Abrechnung funktioniert.
- Kaskoregulierg: Wahl zwischen Reparatur in Werkstatt oder fiktiver Geldauszahlung (netto)
- Fiktive Abrechnung: Auszahlung der Nettoreparaturkosten laut Gutachten — ohne MwSt.
- MwSt. wird nur erstattet, wenn tatsächliche Reparatur nachgewiesen wird
- Werkstattbindungstarife schränken Reparaturwahl auf Partnerwerkstätten ein
- Günstigere Reparatur in Eigenregie möglich — Restbetrag aus fiktiver Abrechnung verbleibt beim VN
Zwei Wege der Kascoregulierung
Bei einem Kascoschaden können Sie in der Regel zwischen Reparatur und Auszahlung wählen. Bei Reparatur rechnet der Versicherer direkt mit der Werkstatt ab oder erstattet Ihnen die nachgewiesenen Kosten. Bei Auszahlung erhalten Sie den Schadensbetrag ausgezahlt — aber in der Regel nur den Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer), wenn Sie keine Reparaturrechnung vorlegen.
Reparatur: Vorteile und Voraussetzungen
- Volle Erstattung der Reparaturkosten (inkl. MwSt bei Rechnung)
- Werkstatt kommuniziert direkt mit Versicherer (Direktabrechnung)
- Gutachter stellt sicher, dass alle Schäden erfasst werden
- Sinnvoll bei: Neufahrzeug, hohem Fahrzeugwert, wichtigen Ersatzteilen
Auszahlung: Wann sinnvoll?
- Fahrzeug soll nicht repariert werden (Verkauf geplant)
- Schaden ist gering und Eigenreparatur möglich
- Zeitwert des Fahrzeugs rechtfertigt keine aufwendige Reparatur
- Fahrzeug ist am Ende seiner Nutzungsphase
Mehrwertsteuer: Der entscheidende Unterschied
Lassen Sie das Fahrzeug reparieren und weisen das mit einer Rechnung nach, erhalten Sie die Mehrwertsteuer erstattet. Zahlen Sie sich nur den Schaden aus (keine Reparatur), zahlt die Versicherung nur den Nettobetrag. Bei einem Schaden von 2.000 Euro netto bedeutet das 380 Euro Unterschied.
Fiktive Abrechnung
Wer ohne tatsächliche Reparatur auszahlen lässt, spricht von 'fiktiver Abrechnung'. Dabei wird der Schaden anhand der Reparaturkostenkalkulation des Gutachters berechnet — ohne dass eine Werkstatt die Arbeit ausführt. Das ist legal, führt aber zum Nettobetrag ohne MwSt.
Werkstattbindung und freie Wahl
Manche Vollkasko-Tarife enthalten eine Werkstattbindung: Bei Schadenregulierung müssen Sie eine Partnerwerkstatt des Versicherers nutzen. Das spart Beiträge, schränkt aber Ihre Wahl ein. Wenn Sie freie Werkstattwahl bevorzugen, prüfen Sie bei Vertragsabschluss explizit, ob Ihr Tarif dies erlaubt. Bei der Auszahlungsoption ist die Werkstattbindung nicht relevant — Sie nehmen das Geld und entscheiden selbst, ob und wie Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
Auszahlung statt Reparatur: Was für Ihre Situation besser ist
Wenn Sie sich für eine Barauszahlung entscheiden, erhalten Sie den Nettobetrag der Reparaturkosten — ohne Mehrwertsteuer. Das lohnt sich, wenn Sie das Fahrzeug in einer günstigeren Werkstatt reparieren lassen oder den Schaden vorläufig belassen wollen. Achten Sie darauf, dass eine unterbliebene oder minderwertige Reparatur bei einem späteren Folgeschaden dazu führen kann, dass der Versicherer den neuen Schaden als Vorschaden qualifiziert. Lassen Sie Schäden daher immer fachgerecht reparieren.