Wildunfall: Regulierung durch die Teilkasko und richtige Vorgehensweise
Ein Zusammenstoß mit Wild gehört zu den häufigen Schadenarten in der Teilkasko. Was genau versichert ist, welche Schritte nach dem Wildunfall notwendig sind und was es mit dem 'Ausweichschaden' auf sich hat.
- Teilkasko zahlt bei direktem Zusammenstoß mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Hirsche etc.)
- Ausweichmanöver ohne Tierkollision: nur mit erweitertem Tarif (Ausweichschadenklausel) gedeckt
- Basis-Teilkasko: nur Haarwild — Premium-Tarife decken 'Tiere aller Art' (Kühe, Hunde etc.)
- Wildunfallbescheinigung vom Jäger oder Polizei ist Pflicht für Schadensregulierung
- Wildunfall führt zu keiner SF-Rückstufung — Teilkasko-Regulierung ohne Schadenfreiheitsverlust
Was die Teilkasko beim Wildunfall zahlt
Die Teilkasko zahlt Schäden durch den direkten Zusammenstoß mit Haarwild — also Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und ähnliche wildlebende Tiere. Grundvoraussetzung ist, dass es tatsächlich zu einer Kollision mit dem Tier gekommen ist.
Wichtig: Ausweichschäden
Viele Fahrer fragen: Zahlt die Kasko auch, wenn ich ausgewich und dabei einen Schaden verursacht habe? Standardmäßig nein — Ausweichmanöver sind kein 'Zusammenstoß mit Wild'. Viele neuere Tarife erweitern den Schutz jedoch auf Ausweichschäden. Prüfen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie beim Abschluss explizit danach.
Tierarten: Haarwild vs. Tiere aller Art
Die Basis-Teilkasko deckt nur Haarwild (Säugetiere in freier Wildbahn). Kühe, Schafe, Hunde oder Katzen auf der Fahrbahn sind klassischerweise nicht versichert. Premium-Tarife erweitern den Schutz auf 'Tiere aller Art' — ein erheblicher Mehrwert für Landstraßenfahrer.
| Tierart | Basis-Teilkasko | Erweiterter Tarif |
|---|---|---|
| Reh, Hirsch, Wildschwein | Ja | Ja |
| Fuchs, Dachs, Hase | Ja | Ja |
| Kuh, Schaf auf der Straße | Nein | Ja |
| Hund, Katze | Nein | Ja |
| Vögel | Nein | Ja (bei manchen) |
Sofortmaßnahmen nach dem Wildunfall
- Fahrzeug sichern, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen
- Verletztes Wild nicht berühren — Wildunfallstelle sichern
- Polizei oder Förster verständigen für Wildunfallbescheinigung
- Fotos vom Tier, vom Unfallort und vom Fahrzeugschaden machen
- Versicherung informieren und Wildunfallbescheinigung vorlegen
Wildunfallbescheinigung
Der Nachweis des Wildunfalls erfolgt über eine Wildunfallbescheinigung des zuständigen Revierjägers oder der Polizei. Ohne diesen Nachweis kann der Versicherer die Leistung ablehnen. Die Bescheinigung ist kostenlos und wird in der Regel unkompliziert ausgestellt.
Wildunfall und SF-Klasse
Ein Wildunfall gilt versicherungsrechtlich nicht als selbstverschuldeter Unfall. Regulierungen über die Teilkasko führen daher bei den meisten Versicherern zu keiner Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Das macht die Teilkasko beim Wildunfall besonders attraktiv: Sie bekommen den Schaden ersetzt, ohne dabei Ihre erworbenen Rabattjahre zu gefährden. Prüfen Sie jedoch Ihren konkreten Tarif — einzelne Anbieter handhaben das unterschiedlich.
Wildunfall: Typische Schadenshöhen und Regulierungsdauer
Wildunfälle sind häufig und werden in der Regel unkompliziert über die Teilkasko reguliert. Typische Schadenshöhen: Frontschäden am Fahrzeug bei Kollision mit einem Reh liegen zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Nach vollständiger Schadensmeldung und Gutachtenerstellung dauert die Auszahlung in der Regel 10 bis 20 Werktage. Wichtig: Melden Sie den Wildunfall auch der zuständigen Jagdbehörde und sichern Sie — wenn möglich — das tote Tier oder dessen Position als Nachweis.