Kündigung wegen Schadensquote: Was der Versicherer darf und was Sie tun können
Versicherer kündigen Verträge, wenn die Schadensquote eines Kunden zu hoch wird. Was steckt dahinter, ist das rechtlich zulässig und was können Betroffene tun?
- Schadensquote: Verhältnis von Schadenszahlungen zu eingezahlten Prämien
- Kündigung nach Schaden ist gesetzlich verankert — § 92 VVG
- Keine Mindestanzahl von Schäden für rechtmäßige Kündigung vorgeschrieben
- Kündigungsumkehr: Versicherer wandelt Kündigung in Eigenkündigung um
- Neue Versicherung trotz schlechter Quote möglich — Spezialtarife nutzen
Was ist die Schadensquote?
Die Schadensquote beschreibt das Verhältnis der ausgezahlten Versicherungsleistungen zu den eingenommenen Prämien. Eine Schadensquote von 100 Prozent bedeutet: Der Versicherer zahlt so viel aus, wie er einnimmt — er macht keinen Gewinn mehr. Für einzelne Kunden wird diese Quote individuell berechnet. Wer über Jahre mehr Schäden produziert als Prämien einzahlt, gilt als wirtschaftlich unattraktiv.
| Schadensquote | Bewertung | Konsequenz |
|---|---|---|
| Unter 40 % | Sehr gut | Keine Maßnahmen |
| 40–70 % | Normal | Standard-Kundenbeziehung |
| 70–100 % | Erhöhtes Risiko | Mögliche Prämienanpassung |
| Über 100 % | Verlustgeschäft | Kündigung möglich |
Rechtliche Grundlage: § 92 VVG
Das Sonderkündigungsrecht nach Schaden ist in § 92 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verankert. Danach können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag nach einer Schadenregulierung mit einer Frist von einem Monat kündigen. Das Gesetz stellt keine Anforderungen an die Häufigkeit von Schäden — auch nach einem einzigen Schaden kann der Versicherer kündigen, sofern er es für geboten hält.
Ist die Kündigung rechtlich wirksam?
Ja, sofern die Formvorschriften eingehalten wurden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, innerhalb der Monatsfrist nach Abschluss der Regulierung ausgesprochen werden und den Anlass nennen. Fehler in der Fristberechnung oder fehlende Schriftform können die Kündigung unwirksam machen — das sollte im Streitfall von einem Rechtsanwalt geprüft werden.
Was können Betroffene tun?
- Kündigung auf formale Fehler prüfen (Frist, Schriftform, Nennung des Anlasses)
- Kündigungsumkehr beantragen — Versicherer schreibt Kündigung als Eigenkündigung
- Schadensfreiheitsbescheinigung und Kündigungsbestätigung anfordern
- Neue Versicherung suchen — Spezialtarife für Risikokunden prüfen
- Makler einschalten wenn nötig
Schadensquote verbessern für die Zukunft
Wer weiß, dass seine Schadensquote ungünstig ist, kann strategisch gegensteuern: Kleinere Schäden selbst bezahlen, um die Meldehäufigkeit zu senken. Wenn möglich, gemeldete Schäden durch Rückkauf zurückzahlen. Die Fahrweise und das Parkverhalten anpassen. Damit verbessert sich die individuelle Schadensstatistik langfristig.