Oldtimer-Rechner — H-Kennzeichen und Tarifprüfung

Der Rechner prüft nur die 30-Jahres-Schwelle und zeigt die nächsten Schritte für H-Kennzeichen und Versicherung. Beiträge, Rabatte und Tarifempfehlungen werden ohne konkrete Versichererdaten nicht berechnet.

Was rechtlich als Oldtimer gilt

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert einen Oldtimer als Fahrzeug, das bei der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in gutem Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Rechtsstand und Quellenprüfung: 01.09.2026.

Amtliche Quelle, Stand 01.09.2026: § 2 Nr. 22 FZV – Begriffsbestimmung Oldtimer

Das H-Kennzeichen wird nicht allein wegen des Alters erteilt. Für die Einstufung ist ein Gutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich; die Zulassungsbehörde teilt das Kennzeichen auf Antrag zu. Rechtsstand und Quellenprüfung: 01.09.2026.

Amtliche Quelle, Stand 01.09.2026: § 23 StVZO – Oldtimer-Gutachten

Amtliche Quelle, Stand 01.09.2026: § 10 FZV – Oldtimerkennzeichen mit Kennbuchstabe H

Youngtimer und Versicherungstarife

„Youngtimer“ ist keine gesetzliche Fahrzeugkategorie. Versicherer können dafür eigene Alters-, Nutzungs-, Wert- oder Stellplatzbedingungen festlegen. Es gibt deshalb keine allgemeine Kilometergrenze, kein einheitliches Fahreralter und keinen pauschal günstigeren Spezialtarif.

So nutzt du die Prüfhilfe

Trage Alter seit Erstzulassung, geschätzten Marktwert und Jahresfahrleistung ein. Diese Angaben bereiten das Gespräch mit Zulassungsstelle, Gutachter und Versicherer vor; sie erzeugen keine Tarif- oder Beitragsentscheidung.

Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen

Für einen Pkw mit Oldtimerkennzeichen beträgt die Jahressteuer nach § 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) 191,73 Euro. Der Betrag gilt nur bei einem tatsächlich zugeteilten H-Kennzeichen; aus dem Fahrzeugalter allein folgt kein Steueranspruch. Rechtsstand und Quellenprüfung: 01.09.2026.

Amtliche Quelle, Stand 01.09.2026: § 9 KraftStG – Jahressteuer für Oldtimer

Was beim Versicherer zu klären ist

  • Welche Nutzung, Jahresfahrleistung und Fahrer im konkreten Tarif zulässig sind.
  • Wie Marktwert, Wertgutachten, Versicherungssumme und Schadenregulierung geregelt sind.
  • Ob Stellplatz, Zweitfahrzeug oder weitere Nachweise verlangt werden.
  • Ob ein Spezialtarif oder eine normale Kaskoversicherung für den konkreten Schutzumfang passt.