Kfz-Schaden richtig melden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Nach einem Unfall läuft die Zeit: Die richtige Schadenmeldung entscheidet über schnelle Regulierung oder Leistungskürzung. Was Sie sofort tun müssen, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie auf jeden Fall vermeiden sollten.

  • Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen — Notruf 112 bei Personenschäden
  • Fotos von Unfallort, Schäden und Kennzeichen sofort anfertigen
  • Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren
  • Schaden spätestens innerhalb einer Woche beim Versicherer melden
  • Keine voreilige Schuldanerkennung — erst mit Versicherer absprechen

Sofortmaßnahmen am Unfallort

  1. Unfallstelle sichern: Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen
  2. Bei Verletzten: Notruf 112 rufen, Erste Hilfe leisten
  3. Bei erheblichem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage: Polizei (110) rufen
  4. Fotos machen: Unfallort, Fahrzeugschäden, Kennzeichen, Straßenverhältnisse
  5. Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren
  6. Europäischen Unfallbericht ausfüllen, von beiden Parteien unterschreiben

Was Sie notieren müssen

  • Name, Adresse, Telefon des Unfallgegners
  • Kennzeichen und Fahrzeugtyp des Unfallgegners
  • Name und Anschrift der Versicherung des Unfallgegners
  • Namen und Kontakte von Zeugen
  • Datum, Uhrzeit, genaue Unfallstelle

Schadenmeldung an die Versicherung

Melden Sie den Schaden unverzüglich — spätestens innerhalb einer Woche — bei Ihrer Versicherung. Bei zu später Meldung kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn ihm ein Nachteil entstand. Im Zweifel melden Sie immer sofort: Lieber zu früh als zu spät.

Die Meldung kann telefonisch, per App oder online erfolgen. Viele Versicherer bieten 24-Stunden-Hotlines an. Nach der Meldung erhalten Sie eine Schadennummer — notieren Sie diese für alle weiteren Kontakte.

Dokumente für die Schadenmeldung

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Führerschein
  • Fotos vom Schaden
  • Europäischer Unfallbericht (falls ausgefüllt)
  • Polizeibericht (falls vorhanden)
  • Daten des Unfallgegners
  • Zeugendaten

Häufige Fehler bei der Schadenmeldung

  • Schaden nicht melden aus Angst vor Rückstufung — immer melden, dann entscheiden
  • Fahrzeug vor der Besichtigung durch Gutachter reparieren lassen
  • Voreilig einem Vergleichsangebot zustimmen ohne Gutachten
  • Unfall bei der Polizei nicht melden obwohl Personenschaden vorliegt
  • Falsche Angaben zum Unfallhergang — kann Leistungsfreiheit bedeuten

Selbst zahlen oder melden?

Bei kleineren Schäden stellt sich die Frage, ob eine Meldung sinnvoll ist. Die Rückstufung in der SF-Klasse kostet über mehrere Jahre oft mehr als der Schaden selbst. Prüfen Sie: Liegt der Schaden unter der voraussichtlichen Mehrbelastung durch Rückstufung über 5 Jahre, ist Selbstzahlung meist günstiger.

Checkliste für die Schadenmeldung

  • Schadennummer und Datum der Meldung notieren
  • Fotos, Unfallbericht, Polizeivorgang und Zeugenkontakte vollständig übermitteln
  • Nur überprüfbare Angaben zum Unfallhergang machen
  • Besichtigung oder Freigabe des Versicherers vor der Reparatur abwarten
  • Kostenvoranschlag, Gutachten und Reparaturrechnung aufbewahren

Welche Meldung ist zuständig?

Bei einem Schaden am Fahrzeug eines anderen Beteiligten melden Sie den Fall Ihrer Haftpflicht. Schäden am eigenen Fahrzeug gehören zur Teil- oder Vollkasko. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie zusätzlich direkt den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners kontaktieren; die eigene Versicherung hilft bei der Einordnung und kann den Vorgang aufnehmen.