Kfz-Schaden richtig melden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Nach einem Unfall läuft die Zeit: Die richtige Schadenmeldung entscheidet über schnelle Regulierung oder Leistungskürzung. Was Sie sofort tun müssen, welche Fristen gelten und welche Fehler Sie auf jeden Fall vermeiden sollten.
- Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen — Notruf 112 bei Personenschäden
- Fotos von Unfallort, Schäden und Kennzeichen sofort anfertigen
- Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren
- Schaden spätestens innerhalb einer Woche beim Versicherer melden
- Keine voreilige Schuldanerkennung — erst mit Versicherer absprechen
Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Unfallstelle sichern: Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen
- Bei Verletzten: Notruf 112 rufen, Erste Hilfe leisten
- Bei erheblichem Sachschaden oder unklarer Schuldfrage: Polizei (110) rufen
- Fotos machen: Unfallort, Fahrzeugschäden, Kennzeichen, Straßenverhältnisse
- Personalien und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen, von beiden Parteien unterschreiben
Was Sie notieren müssen
- Name, Adresse, Telefon des Unfallgegners
- Kennzeichen und Fahrzeugtyp des Unfallgegners
- Name und Anschrift der Versicherung des Unfallgegners
- Namen und Kontakte von Zeugen
- Datum, Uhrzeit, genaue Unfallstelle
Schadenmeldung an die Versicherung
Melden Sie den Schaden unverzüglich — spätestens innerhalb einer Woche — bei Ihrer Versicherung. Bei zu später Meldung kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn ihm ein Nachteil entstand. Im Zweifel melden Sie immer sofort: Lieber zu früh als zu spät.
Die Meldung kann telefonisch, per App oder online erfolgen. Viele Versicherer bieten 24-Stunden-Hotlines an. Nach der Meldung erhalten Sie eine Schadennummer — notieren Sie diese für alle weiteren Kontakte.
Dokumente für die Schadenmeldung
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Führerschein
- Fotos vom Schaden
- Europäischer Unfallbericht (falls ausgefüllt)
- Polizeibericht (falls vorhanden)
- Daten des Unfallgegners
- Zeugendaten
Häufige Fehler bei der Schadenmeldung
- Schaden nicht melden aus Angst vor Rückstufung — immer melden, dann entscheiden
- Fahrzeug vor der Besichtigung durch Gutachter reparieren lassen
- Voreilig einem Vergleichsangebot zustimmen ohne Gutachten
- Unfall bei der Polizei nicht melden obwohl Personenschaden vorliegt
- Falsche Angaben zum Unfallhergang — kann Leistungsfreiheit bedeuten
Selbst zahlen oder melden?
Bei kleineren Schäden stellt sich die Frage, ob eine Meldung sinnvoll ist. Die Rückstufung in der SF-Klasse kostet über mehrere Jahre oft mehr als der Schaden selbst. Prüfen Sie: Liegt der Schaden unter der voraussichtlichen Mehrbelastung durch Rückstufung über 5 Jahre, ist Selbstzahlung meist günstiger.
Checkliste für die Schadenmeldung
- Schadennummer und Datum der Meldung notieren
- Fotos, Unfallbericht, Polizeivorgang und Zeugenkontakte vollständig übermitteln
- Nur überprüfbare Angaben zum Unfallhergang machen
- Besichtigung oder Freigabe des Versicherers vor der Reparatur abwarten
- Kostenvoranschlag, Gutachten und Reparaturrechnung aufbewahren
Welche Meldung ist zuständig?
Bei einem Schaden am Fahrzeug eines anderen Beteiligten melden Sie den Fall Ihrer Haftpflicht. Schäden am eigenen Fahrzeug gehören zur Teil- oder Vollkasko. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie zusätzlich direkt den Haftpflichtversicherer des Unfallgegners kontaktieren; die eigene Versicherung hilft bei der Einordnung und kann den Vorgang aufnehmen.