Versicherungsnehmer wechseln: Kfz-Vertrag auf andere Person umschreiben
Manchmal muss der Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs wechseln — etwa bei Verkauf, Schenkung oder Heirat. Was dabei rechtlich und versicherungstechnisch gilt.
- Versicherungsnehmer-Wechsel ist nötig bei Kauf, Erbschaft oder Schenkung eines Fahrzeugs
- Neuer VN tritt in den bestehenden Vertrag ein — kann diesen innerhalb eines Monats kündigen
- SF-Klasse des alten VN geht nicht automatisch auf den neuen über — separate Übertragung nötig
- Bei Ehe oder Scheidung: VN-Wechsel beim Versicherer schriftlich beantragen
- Ohne Ummeldung auf neuen VN können Deckungslücken entstehen
Wann wird der Versicherungsnehmer gewechselt?
- Fahrzeugverkauf an Privatperson
- Fahrzeugschenkung (z. B. an Kind)
- Heirat und gemeinsame Fahrzeugnutzung
- Erbfall: Fahrzeug geht in neuen Besitz über
Kfz-Verkauf: Vertragsübergang auf den Erwerber
Wird ein Fahrzeug veräußert, geht der Versicherungsvertrag grundsätzlich mit dem Eigentumsübergang auf den Erwerber über (§ 95 VVG). Der Erwerber und der Versicherer haben die gesetzlichen Rechte zur Beendigung des Vertrags; die maßgeblichen Fristen richten sich nach § 96 VVG. Ein bloßer Halterwechsel ohne Eigentumsübergang ist davon zu unterscheiden.
Fahrzeug ummelden: Neue Versicherung nötig?
Bei der Ummeldung auf den neuen Halter benötigt dieser eine eigene Versicherungsbescheinigung (eVB-Nummer). Die alte Versicherung des Verkäufers ist für den neuen Halter nicht ausreichend für das neue Kennzeichen.
SF-Klasse beim Wechsel
Die SF-Klasse bleibt zunächst am Vertrag, nicht am Fahrzeug. Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen, können Sie Ihre SF-Klasse mitnehmen und auf ein neues Fahrzeug übertragen. Der neue Besitzer startet mit eigenem Profil.
Übergang nach Erbfall
Erbt jemand ein Fahrzeug, geht der Kfz-Versicherungsvertrag nach § 95 VVG automatisch auf den Erben über. Der Erbe kann den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Tut er das nicht, bleibt er im alten Vertrag als Versicherungsnehmer. Für die Ummeldung auf den eigenen Namen braucht der Erbe eine eigene eVB-Nummer — die alte des Erblassers gilt nicht für ein neues Kennzeichen. Im Erbfall sollten Sie die SF-Klasse des Erblassers übertragen, falls der Erbe noch keine eigene hat.
Versicherungsnehmer wechseln bei Scheidung
Bei einer Scheidung und dem Auseinanderziehen stellt sich oft die Frage, wer das gemeinsam genutzte Fahrzeug behält — und wessen Name im Versicherungsvertrag steht. Der Versicherungsnehmer ist rechtlich der Vertragspartner und Beitragszahler. Wenn das Fahrzeug auf eine Person übergeht, sollte die Versicherung entsprechend umgeschrieben werden. Klären Sie dabei auch die SF-Klasse: Wer hat die Fahrjahre beigesteuert, wer bekommt die SF-Klasse beim Trennen der gemeinsamen Versicherung? Das ist nicht selten ein wichtiger Verhandlungspunkt bei der Vermögensteilung.
Ummeldung beim Versicherer nicht vergessen
Wer den Versicherungsnehmer wechselt, muss das dem Versicherer unverzüglich schriftlich mitteilen. Eine Verzögerung kann dazu führen, dass im Schadensfall unklar ist, wer der aktuelle Vertragspartner ist. Senden Sie die Ummeldungsanforderung per Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung und bewahren Sie die Empfangsbestätigung des Versicherers sorgfältig auf. Das ist besonders wichtig bei Erbfällen und Schenkungen, wo der Eigentumsübergang möglicherweise durch weitere Beteiligte bestritten werden könnte.