Auto Export nach Großbritannien: Post-Brexit, Grüne Karte und Checkliste
Seit dem Brexit gelten für den Autoexport nach Großbritannien besondere Regeln: Grüne Karte Pflicht, Zollabgaben und Linksverkehr sind die wichtigsten Punkte.
- Ausfuhrkennzeichen nach Großbritannien: rotes Kennzeichen mit Ablaufdatum, gültig für die Überführungsfahrt
- Grüne Karte nach Großbritannien: Pflicht — muss ausgedruckt mitgeführt werden
- Grenzversicherung: nötig — lokal erhältlich oder vorab abschließen
- Empfohlene Laufzeit: 30 Tage
- Versicherungskosten (30 Tage, Haftpflicht): ca. 160–280 €
Ausfuhrkennzeichen nach Großbritannien: Das Wichtigste
Das Ausfuhrkennzeichen mit rotem Streifen ist das richtige Dokument für den Autoexport nach Großbritannien. Es wird bei der deutschen Kfz-Zulassungsstelle beantragt, ist fahrzeuggebunden und enthält das Zielland in der zugehörigen Ausfuhrversicherung. Das Kennzeichen ermöglicht die Fahrt nach Großbritannien auf der direkten Route, darf aber nicht für Inlandsfahrten nach der Ausreise verwendet werden. Da Großbritannien nicht EU-Mitglied ist, gelten besondere Versicherungsanforderungen. Die Ausfuhrversicherung muss Großbritannien ausdrücklich abdecken und ggf. auch Transitländer einschließen.
Grüne Karte nach Großbritannien: Mitführpflicht beachten
Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) ist bei der Einreise nach Großbritannien Pflicht. Sie belegt, dass das Fahrzeug mindestens über die gesetzliche Mindest-Haftpflicht verfügt. Beantragen Sie die Grüne Karte kostenlos bei Ihrem Ausfuhrversicherer — sie muss ausgedruckt und unterschrieben mitgeführt werden. Ein digitaler Nachweis auf dem Smartphone reicht in Großbritannien nicht aus. Stellen Sie sicher, dass Großbritannien auf der Grünen Karte als gültiges Reiseland markiert ist.
Grenzversicherung nach Großbritannien: Was Sie wissen müssen
Für den Export nach Großbritannien ist eine Grenzversicherung nötig oder empfehlenswert. Diese können Sie entweder vorab bei einem spezialisierten Ausfuhrversicherer einschließen oder direkt an der Grenze erwerben. Der Vorabschluss ist in der Regel günstiger und administrativ einfacher. Die Grenzversicherung deckt die gesetzliche Mindesthaftpflicht nach Großbritannien — eine separate Kaskodeckung müssen Sie ggf. zusätzlich vereinbaren. Planen Sie die Grenzversicherung fest in Ihre Exportvorbereitung ein und bewahren Sie alle Dokumente zusammen mit dem Fahrzeugbrief und der Grünen Karte auf.
Grenzversicherung für Drittstaaten: Alles zur Absicherung außerhalb des Grüne-Karte-Systems
Versicherungskosten beim Export nach Großbritannien
| Versicherungsbestandteil | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Ausfuhrversicherung (Haftpflicht, 30 Tage) | 160–280 € |
| Zulassungsgebühren (Ausfuhrkennzeichen) | 25–40 € |
| Schilderkosten | 25–35 € |
| Grüne Karte | Kostenlos beim Versicherer |
| Grenzversicherung (falls nötig) | ca. 20–80 € |
Die Gesamtkosten für den Autoexport nach Großbritannien variieren stark je nach Fahrzeugwert und Versicherer. Bei hochwertigeren Fahrzeugen empfiehlt sich eine zusätzliche Kaskodeckung für die Überführungsfahrt. Vergleichen Sie mehrere Ausfuhrversicherer — die Prämienunterschiede können bei gleicher Deckung erheblich sein.
Typische Fehler beim Autoexport nach Großbritannien
- Linksverkehr unterschätzt — Spiegel und Scheinwerfer für GB anpassen
- Einfuhrabgaben (UK Import Duty) nicht eingeplant: abhängig von Fahrzeugwert und Ursprung
- DVLA-Zulassung (Driver and Vehicle Licensing Agency) ohne Kenntnis der Post-Brexit-Anforderungen
- Grüne Karte nicht mitgeführt — seit Brexit in GB Pflicht
Empfohlene Laufzeit: Wie lange die Versicherung gelten sollte
Für den Export nach Großbritannien empfehlen wir eine Versicherungslaufzeit von 30 Tage. Planen Sie immer einen Puffer von mindestens 5–7 Tagen ein — unvorhergesehene Verzögerungen (Grenzstau, technischer Defekt, Feiertage) können die Überführung verlängern. Wenn das Fahrzeug im Zielland auf eine lokale Zulassung warten muss, wählen Sie eine entsprechend längere Laufzeit. Abgelaufene Ausfuhrkennzeichen ohne Versicherungsschutz sind im Ausland ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko.
Seetransport: Was gilt vor der Verschiffung?
Da Großbritannien für den Autoexport in der Regel eine Verschiffung erfordert, gilt das Ausfuhrkennzeichen primär für die Fahrt zum Verschiffungshafen (typischerweise Hamburg, Bremen oder Rotterdam). Nach der Anlieferung am Hafen erlischt die Notwendigkeit des Ausfuhrkennzeichens für den Seeweg. Im Zielhafen übernimmt die lokale Importzulassung. Klären Sie vorab mit dem Versicherer, ab welchem Zeitpunkt der Versicherungsschutz gilt und ob Schäden während des Transports (Seetransport) ebenfalls abgedeckt sind — das ist oft eine separate Transportversicherung.
Checkliste: Export nach Großbritannien vorbereiten
- Ausfuhrversicherung mit Zielland-Angabe abschließen und eVB-Nummer erhalten
- Ausfuhrkennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen
- Grüne Karte beim Versicherer anfordern und ausdrucken
- Fahrzeugbrief (ZB II) und Kaufvertrag bereithalten
- Grenzversicherung vorab abschließen oder Kosten an der Grenze einplanen
- Verschiffungshafen und Spediteur organisieren, Cargo-Versicherung klären
- Fahrzeug-HU-Stand prüfen — viele Länder verlangen gültige Hauptuntersuchung
- Grenzübertrittsdokumente des Ziellandes recherchieren (Zollformulare, Einreisedokumente)
Besonderheiten beim Export nach Großbritannien
- Post-Brexit: Großbritannien kein EU-Mitglied mehr — Zoll und Einfuhrabgaben
- Linksverkehr in GB: Fahrzeug für Linksverkehr anpassen oder Warntriangle mitführen
- Fahrzeug muss per Fähre oder Eurotunnel nach GB — Ausfuhrkennzeichen für Fahrt zum Hafen
- GB-Grüne-Karte-System-Mitglied seit 2021: Grüne Karte ist Pflicht
- Right-Hand-Drive-Konvertierung bei dauerhafter Nutzung empfohlen