Ausfuhrkennzeichen — Alles Wichtige im Überblick
Das Ausfuhrkennzeichen wird benötigt, wenn ein in Deutschland erworbenes Fahrzeug ins Ausland überführt und dort zugelassen werden soll. Es gilt als Ausfuhrnachweis und ermöglicht eine zeitlich begrenzte Nutzung im In- und Ausland.
- Für Überführungsfahrten aus Deutschland ins Ausland zur dortigen Zulassung
- Erkennbar am roten Streifen rechts — Zielland muss im Versicherungsvertrag angegeben sein
- Gültig 15 Tage bis 12 Monate — Ausreise muss innerhalb der Gültigkeitsfrist erfolgen
- Versicherung deutlich teurer als normale Kfz-Police — erhöhtes Risiko im Zielland eingepreist
- Gültige Hauptuntersuchung meist Pflicht — viele Zielländer akzeptieren abgelaufene HU nicht
Einsatzbereich
Fahrt eines in Deutschland gekauften Fahrzeugs ins Ausland zur dortigen Zulassung. Erkennbar am roten Streifen rechts.
Die zugehörige Versicherung ist deutlich teurer als ein normaler Kfz-Tarif, da das Risiko in vielen Zielländern höher eingeschätzt wird.
Das Ausfuhrkennzeichen ist erkennbar an einem roten Streifen auf der rechten Seite, auf dem das Ablaufdatum aufgedruckt ist. Grenzbehörden und ausländische Behörden erkennen dieses Kennzeichen als temporären Nachweis.
Bei der Beantragung müssen Sie das Zielland angeben — die Versicherung gilt dann ausdrücklich für dieses Land und den Transit durch andere Länder. Klären Sie vorab mit dem Versicherer, welche Länder eingeschlossen sind.
Wer ein Fahrzeug aus Deutschland in ein EU-Land verkauft und überführt, nutzt häufig das Ausfuhrkennzeichen, da eine reguläre Zulassung im Herkunftsland nicht notwendig ist. Für Drittstaaten sind die Anforderungen deutlich komplexer.
Die Laufzeit wählen Sie je nach Reisedauer — von 15 Tagen für kurze Überführungsfahrten bis zu 12 Monaten für langfristige Nutzung im Ausland vor der lokalen Zulassung.
Voraussetzungen
- Gültige Ausfuhrversicherung mit klarer Zielland-Angabe
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) — abgelaufene HU wird von vielen Ländern nicht akzeptiert
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Personalausweis oder Reisepass
- Kaufvertrag als Nachweis des Eigentumswechsels
Kosten
Zulassung ca. 30 €, Schilder ca. 25–35 €, Versicherung deutlich teurer als normales Kennzeichen (100–500 € je nach Zielland und Laufzeit)
Gültigkeit
15 Tage bis 12 Monate, je nach gewählter Variante; die Ausreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen
Versicherungsschutz
Ausfuhrversicherung mit klarer Zielland-Angabe; häufig teurer als Standard-Kfz-Tarif, da erhöhtes Schadensrisiko im Zielland
Besonderheiten
- Spezielle Versicherung notwendig — viele Länder verlangen Mindestlaufzeit und bestimmte Deckungssummen
- Ausreise muss innerhalb der Gültigkeit erfolgen — Verlängerung ist selten möglich
- Gilt grundsätzlich nicht für reine Inlandsfahrten nach der Fahrzeugbeschaffung
- Zielland muss im Versicherungsvertrag ausdrücklich genannt sein
- Einige Länder verlangen zusätzliche Einreisedokumente oder Fahrzeugpapiere in Landessprache
Typische Fehler
- Versicherung deckt das Zielland nicht ab — führt zu fehlender Deckung im Schadenfall
- HU abgelaufen — viele Länder lehnen das Fahrzeug ab oder erheben hohe Gebühren
- Gültigkeitsdauer unterschätzt — Reiseverzögerungen führen zur Überschreitung
- Ausfuhrkennzeichen für normale Inlandsfahrten genutzt — nicht vorgesehen