Dashcam in Europa: In welchen Ländern ist sie erlaubt?
Wer mit der Dashcam ins Ausland reist, muss die Rechtslage des jeweiligen Landes kennen. Einige Länder haben explizite Verbote oder Einschränkungen, die in Deutschland unbekannt sind.
- Dashcam-Rechtslage variiert stark: In Österreich, Portugal und Luxemburg weitgehend verboten
- Deutschland: Loop-Recording erlaubt — dauerhaftes Speichern ohne Ereignis problematisch
- Vor Auslandsfahrt aktuelle Rechtslage im Zielland prüfen (z. B. ADAC-Rechtsportal)
- Bei Polizeikontrolle im Ausland: Dashcam ausgeschaltet, kooperativ bleiben
- Im Verbotland: Aufnahmen als Beweismittel können unverwertbar sein
Übersicht: Dashcam-Rechtslage in Europa
| Land | Status | Besonderheit |
|---|---|---|
| Deutschland | Erlaubt (mit Einschränkungen) | Daten sofort löschen nach Vorfall, DSGVO |
| Österreich | Weitgehend verboten | Strenge Datenschutzgesetze |
| Schweiz | Erlaubt (mit Einschränkungen) | Keine permanente Aufzeichnung öffentlicher Räume |
| Frankreich | Erlaubt | Keine besonderen Beschränkungen bekannt |
| Portugal | Verboten | Datenschutzgesetz sehr streng |
| Luxemburg | Verboten | Aufzeichnung öffentlicher Räume verboten |
Österreich: Vorsicht geboten
In Österreich ist der Betrieb von Dashcams im öffentlichen Raum durch das Datenschutzgesetz stark eingeschränkt. Dashcams, die andere Personen und Kennzeichen aufzeichnen, sind weitgehend unzulässig. Ausnahmen gelten nur in sehr engen Ausnahmefällen.
Portugal und Luxemburg
In Portugal und Luxemburg ist das Aufnehmen öffentlicher Räume mit Dashcams nach aktuellem Rechtsstand nicht erlaubt. Bei Kontrollen können Geräte beschlagnahmt werden.
Empfehlung für Auslandsfahrten
- Vor Reiseantritt die aktuelle Rechtslage im Zielland prüfen
- Dashcam im Problemland ausschalten oder abdecken
- Im Schadensfall: Andere Beweismittel (Fotos, Zeugen) bevorzugen
Wie Sie die aktuelle Rechtslage prüfen
Da sich die Dashcam-Rechtslage in Europa schnell ändern kann, empfehlen wir vor jeder Auslandsreise einen kurzen Recherche-Check: Das ADAC-Rechtsportal und der ÖAMTC in Österreich bieten regelmäßig aktualisierte Länder-Informationen. Der ADAC-Europa-Atlas enthält eine Tabelle zur Dashcam-Zulässigkeit nach Ländern. Bei Unsicherheit gilt: Dashcam ausgeschaltet ist immer sicher. Keine Aufnahme ist besser als ein Bußgeld oder eine Beschlagnahme — zumal im Ausland auch die Verfahren komplex und teuer sein können.
Was tun bei Polizeikontrolle mit Dashcam im Ausland
Wenn Sie im Ausland mit einer Dashcam kontrolliert werden: Bleiben Sie ruhig und kooperieren Sie. Legen Sie die Dashcam nicht aktiv vor. In Ländern mit strikten Dashcam-Verboten kann allein das Vorhandensein einer sichtbaren Kamera zu Beanstandungen führen. Schalten Sie die Dashcam bei Grenzkontrollen konsequent aus. Bei einer Beschlagnahme: Verlangen Sie eine schriftliche Quittung und kontaktieren Sie die deutsche Botschaft oder das Konsulat im jeweiligen Land für Unterstützung.
Dashcam im Ausland: Vor Reiseantritt informieren
Planen Sie eine Reise durch mehrere Länder, sollten Sie die Dashcam-Regelungen für jedes Transitland kennen. Verlässliche Quellen sind die Reisehinweise des Auswärtigen Amts oder Automobilclubs wie ADAC oder TCS. In Ländern mit Dashcam-Verbot sollten Sie das Gerät abmontieren oder zumindest abdecken und ausschalten, bevor Sie die Grenze überqueren. Ein laufendes Gerät in einem Dashcam-Verbotsland kann zu Bußgeldern und Beschlagnahme führen.