Kfz-Versicherung im Ausland: Deckung, Grüne Karte und wichtige Tipps

Die Kfz-Versicherung im Ausland richtet sich nach klaren Regeln: Innerhalb der EU gilt die deutsche Haftpflicht automatisch, für Drittstaaten und Mietwagen gelten gesonderte Bedingungen. Deckung, Grüne Karte und die wichtigsten Tipps im Überblick.

  • Innerhalb der EU gilt die deutsche Kfz-Haftpflicht automatisch
  • Grüne Karte für Drittstaaten wie Türkei, Marokko oder Ukraine mitführen
  • Auslandsschadenschutz sichert Regulierung nach deutschem Recht
  • Mallorca-Police hebt Mietfahrzeug-Deckung auf deutsches Niveau an
  • Schutzbrief organisiert Pannenhilfe, Mietwagen und Krankenrücktransport

Geltung der deutschen Kfz-Versicherung im Ausland

Innerhalb der EU, des EWR und einiger weiterer Länder gilt Ihre deutsche Kfz-Haftpflicht automatisch. Die Deckungssummen werden auf das deutsche Niveau angepasst. Außerhalb dieses Geltungsbereichs benötigen Sie eine Grüne Karte.

Die Grüne Karte

Die Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) belegt im Ausland Ihren Versicherungsschutz. Sie ist in vielen außereuropäischen Ländern Pflicht und wird auch in Europa als Nachweis akzeptiert. Sie können sie kostenfrei bei Ihrem Versicherer anfordern.

Auslandsschadenschutz

Sind Sie im Ausland Geschädigter, wird der Schaden in der Regel nach den dortigen Regulierungsregeln abgewickelt — oft mit deutlich geringeren Entschädigungen. Der Auslandsschadenschutz reguliert in solchen Fällen nach deutschem Recht.

Mallorca-Police für Mietwagen

Schutzbrief im Ausland

  • Pannenhilfe und Abschleppen
  • Krankenrücktransport
  • Übernachtung und Mietwagen
  • Fahrzeugrücktransport bei längerer Reparatur

Drittstaaten: Besondere Regeln

Reisen in Länder außerhalb des Grüne-Karte-Systems — z. B. in bestimmte Länder des Nahen Ostens, Nordafrikas oder Zentralasiens — erfordern eine spezielle Grenzversicherung, die an der Einreise oder vorab erworben wird. Die deutsche Kfz-Haftpflicht gilt dort nicht automatisch. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Einreisebedingungen des Ziellands.

RegionGeltung deutscher HaftpflichtEmpfehlung
EU, EWRAutomatischGrüne Karte empfehlenswert
Schweiz, Norwegen, IslandJa (Grüne-Karte-System)Grüne Karte mitführen
Türkei, Marokko, TunesienTeilweiseGrüne Karte und ggf. Grenzversicherung
Nicht-Grüne-Karte-LänderNeinLokale Grenzversicherung erforderlich

Kasko-Deckung im Ausland

Ihre Teil- oder Vollkasko gilt in der Regel europaweit. Bei Reisen in bestimmte Drittstaaten — etwa die Türkei oder Marokko — prüfen Sie vorab, ob Ihr Tarif die Kasko-Leistung auf diese Länder erweitert. Manche Versicherer schließen bestimmte Länder ausdrücklich aus oder verlangen eine Zusatzerklärung.

Campinganhänger und Wohnwagen müssen gesondert betrachtet werden: Für Anhänger gilt die Haftpflicht des Zugfahrzeugs oft automatisch, aber Kaskoschäden am Anhänger selbst sind durch eine eigene Anhänger­police abzusichern.