Teilkasko: Welche Schäden versichert sind und was nicht dazu gehört

Teilkasko schützt Ihr Fahrzeug vor Schäden, die von außen kommen — ohne Selbstverschulden. Sie ist günstiger als Vollkasko und sinnvoll für ältere Fahrzeuge mit bestehendem Restwert.

  • Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung und Wildunfall
  • Nicht versichert: selbst verursachte Unfälle — dafür ist Vollkasko nötig
  • Selbstbeteiligung bei Teilkasko: typisch 150–300 €, je nach Tarif
  • Kein Einfluss auf SF-Klasse — Teilkasko-Schäden führen zu keiner Rückstufung
  • Für ältere Fahrzeuge ab 5–7 Jahren oft ausreichend statt teurerer Vollkasko

Versicherte Schäden in der Teilkasko

  • Diebstahl des gesamten Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen
  • Glasbruch an Scheiben (Front, Seite, Heck, Panorama)
  • Wildunfall — Zusammenstoß mit Haarwild (Rehe, Wildschweine, Hasen etc.)
  • Sturmschäden ab Windstärke 8
  • Hagelschäden
  • Blitzeinschlag oder Überschwemmung
  • Brand oder Explosion
  • Marderbiss (oft nur direkte Bissschäden, Folgeschäden je nach Tarif)

Was ist nicht durch Teilkasko gedeckt?

  • Selbstverschuldete Unfälle am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus durch Dritte
  • Verschleiß, Korrosion, Frost ohne äußere Einwirkung
  • Schäden durch Motorsport
  • Schäden bei Fahrten mit gestohlenen Fahrzeugen

Teilkasko und Wildunfall

Der Wildunfallschutz in der Teilkasko deckt standardmäßig Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz. Viele moderne Tarife erweitern den Schutz auf 'Tiere aller Art' — das schließt auch Hauskatzen, Hunde oder Vögel ein. Achten Sie auf diese Erweiterung, besonders auf Landstraßen.

Teilkasko und Glasbruch

Glasbruchschäden sind in der Teilkasko besonders häufig. Viele Versicherer regulieren Glasbrüche mit separater Selbstbeteiligung oder sogar ohne SB. Wichtig: Steinschlag auf der Frontscheibe muss oft sofort als Glasschaden gemeldet werden — eine Reparatur (Anbohrung) ist günstiger als ein Austausch.

Wann ist Teilkasko sinnvoll?

Teilkasko lohnt sich für Fahrzeuge, die zu alt für Vollkasko, aber noch zu wertvoll für keinen Schutz sind. Als Faustregel: Bei einem Fahrzeugwert unter 5.000 € übersteigt der Vollkasko-Beitrag oft den möglichen Schadenersatz. Teilkasko bietet dann noch sinnvollen Schutz.

Teilkasko als Minimalschutz für ältere Fahrzeuge

Auch wer sein altes Fahrzeug nicht mehr vollkaskoversichern möchte, sollte die Teilkasko behalten. Die Teilkaskoprämie ist deutlich günstiger als die Vollkasko, bietet aber weiterhin Schutz vor Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall und Elementarschäden. Gerade in Regionen mit hoher Hagel- oder Diebstahlgefahr ist dieser Schutz wertvoller als die Prämienersparnis durch eine reine Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie jährlich, ob das Verhältnis aus Prämie und möglichem Schaden noch stimmt.

Teilkasko optimal kombinieren

Teilkasko entfaltet ihren vollen Wert in Kombination mit einer verständigen Selbstbeteiligung. Wer eine niedrige SB (150 Euro) wählt, kann auch kleine Glasschäden melden, ohne die SF-Klasse zu gefährden. Bei der Teilkasko gibt es keine Rückstufung nach einem Schaden — das ist ihr wichtigster Vorteil gegenüber der Vollkasko. Nutzen Sie die Teilkasko aktiv für versicherte Ereignisse und zögern Sie nicht, berechtigte Schäden zu melden.