Kfz-Haftpflicht: Was ist genau versichert und was nicht
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt alle Schäden ab, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Was genau versichert ist, welche Schadenarten abgedeckt werden und wo die Grenzen des Schutzes liegen.
- Deckt: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden an Dritten
- Deckt NICHT: Schäden am eigenen Fahrzeug — dafür Kasko nötig
- Deckungssumme: mindestens 100 Mio. € pauschal wählen (gesetzl. Min. zu niedrig)
- Wertminderung nach Unfall zahlt die Haftpflicht des Verursachers
- Bei Pflichtverletzungen können Vertragsbedingungen und Einzelfall entscheidend sein
Drei versicherte Schadenarten
Die Kfz-Haftpflicht deckt drei grundlegende Schadenarten: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Diese Dreiteilung folgt dem deutschen Schadensersatzrecht und bestimmt, welche Ansprüche Dritte gegen Sie stellen können.
- Personenschäden: Verletzungen, Heilbehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Invaliditätsrente
- Sachschäden: Reparatur oder Ersatz beschädigter Gegenstände Dritter
- Vermögensschäden: Wirtschaftliche Verluste, die aus Personen- oder Sachschäden folgen
Personenschäden im Detail
Personenschäden sind der umfangreichste und teuerste Bereich. Ihre Haftpflicht zahlt Heilbehandlungskosten, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und bei dauerhaften Schäden eine Invaliditätsrente. Bei Todesfällen kommen Bestattungskosten und Hinterbliebenenrenten hinzu.
Die Deckungssumme für Personenschäden liegt im deutschen Markt typischerweise bei 7,5 bis 100 Millionen Euro. Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif mindestens den gesetzlich geforderten Mindestbetrag von 7,5 Millionen Euro je Personenschaden abdeckt. Premium-Tarife bieten 100 Millionen Euro pauschal für alle Schadenarten.
Sachschäden: Was gezahlt wird
Bei Sachschäden zahlt Ihre Haftpflicht die Reparatur oder den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs oder Gegenstands. Dazu kommen Wertminderung, Mietwagen- oder Nutzungsausfall und Gutachterkosten des Geschädigten.
Vermögensschäden
Vermögensschäden entstehen als Folge von Personen- oder Sachschäden — etwa wenn ein Unternehmer wegen eines verletzungsbedingten Ausfalls seiner Maschinen Umsatz verliert. Diese mittelbaren Schäden sind ebenfalls von der Haftpflicht abgedeckt, allerdings bis zu einer gesonderten Deckungsgrenze.
Was die Haftpflicht nicht zahlt
- Schäden am eigenen Fahrzeug — dafür ist Vollkasko zuständig
- Eigenschäden jeder Art — Haftpflicht schützt nur Dritte
- Schäden durch Vorsatz
- Schäden bei Fahrten ohne gültige Zulassung
- Schäden durch Motorsport auf abgesperrten Strecken
Deckungssummen — worauf achten?
| Schadenart | Gesetzl. Mindest | Marktstandard | Premium-Tarife |
|---|---|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Mio. € | 15–50 Mio. € | 100 Mio. € pauschal |
| Sachschäden | 1,3 Mio. € | Tarifabhängig | Tarifabhängig |
| Vermögensschäden | 600.000 € | 5 Mio. € | 100 Mio. € pauschal |
Deckungssummen beim Tarifvergleich beachten
Beim Vergleich von Kfz-Haftpflichttarifen sollten die Deckungssummen explizit geprüft werden. Ob höhere oder pauschale Deckungen sinnvoll sind, hängt vom konkreten Angebot und persönlichen Risiko ab; Preis- oder Ersparnisversprechen werden hier nicht abgegeben.
Verschiedene Anbieter im Haftpflicht-Markt — von Filialversicherern bis zu Direktanbietern und regionalen Gesellschaften: