Kennzeichen gestohlen: Was tun und wer zahlt neue Schilder?
Gestohlene Nummernschilder sind kein Kavaliersdelikt — sie können für Fahrzeugdiebstahl, Tankbetrug oder schwere Straftaten missbraucht werden. Was Sie sofort tun müssen und welche Kosten auf Sie zukommen.
- Sofort Polizei anrufen und Strafanzeige erstatten — Anzeigennummer notieren
- Zulassungsstelle informieren — Sperrung des Kennzeichens beantragen
- Neues Kennzeichen beantragen — oft am gleichen Tag möglich
- Kfz-Versicherung informieren — Straf- und Verwaltungsgebühren prüfen
- Fahrzeug bis zur Neuzulassung nicht bewegen — kein gültiges Kennzeichen bedeutet kein Versicherungsschutz
Sofortmaßnahmen nach dem Diebstahl
- Diebstahl bei der Polizei anzeigen (Notruf 110 oder nächste Dienststelle). Anzeigennummer und Aktenzeichen notieren.
- Zulassungsstelle anrufen und Kennzeichen sperren lassen. So wird verhindert, dass jemand mit dem Kennzeichen offiziell tätig wird.
- Kfz-Versicherung informieren — manche Anbieter verlangen Meldung bei Kennzeichendiebstahl.
- Fahrzeug nicht bewegen. Ohne gültige Zulassung und Kennzeichen fehlt der Versicherungsschutz.
- Neues Kennzeichen beantragen — Ablauf und Unterlagen: siehe unten.
Welche Dokumente brauche ich für das neue Kennzeichen?
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Polizeiliche Anzeige / Aktenzeichen des Diebstahls
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVBÜ) — falls das Kennzeichen komplett neu wird
- Hauptuntersuchungs-Nachweis (TÜV, DEKRA) falls fällig
Kann ich dasselbe Kennzeichen behalten?
In der Regel ja. Die Zulassungsstelle sperrt das gestohlene Kennzeichen und stellt Ihnen ein neues Schild mit derselben Kombination aus. Sie zahlen nur die Schilderkosten (ca. 15–30 Euro pro Schild). Die Zulassungsgebühren für das Fahrzeug selbst fallen in diesem Fall nicht erneut an, da das Fahrzeug bereits zugelassen ist.
Was kostet ein neues Kennzeichen?
| Kostenposition | Typischer Betrag |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle | 10–30 € |
| Schilder (2 Stück, geprägt) | 25–40 € |
| Zulassungsgebühren (entfallen meist) | — |
| Gesamt | 35–70 € |
Was ist mit dem Versicherungsschutz?
Solange das Fahrzeug kein gültiges Kennzeichen trägt, darf es nicht im öffentlichen Straßenraum bewegt oder geparkt werden. Versicherungsschutz besteht für Fahrten ohne gültiges Kennzeichen nicht. Stellen Sie das Fahrzeug auf Privatgelände ab, bis das neue Kennzeichen montiert ist.
Schutz vor Kennzeichenmissbrauch
- Anti-Diebstahl-Schrauben verwenden — verhindert einfaches Abschrauben
- Kennzeichenhalter mit Sicherheitssystem nachrüsten (Sicherheitsstifte, abschließbare Halter)
- Fahrzeug in gesicherter Umgebung parken
- Polizeiliche Anzeige immer sofort erstatten — schützt Sie bei späterem Missbrauch