Mallorca-Police: Mietwagen-Vollschutz im EU-Ausland und wie sie funktioniert
Die Mallorca-Police erweitert die Haftpflichtdeckung von Mietwagen im EU-Ausland auf das deutsche Niveau. Lokale Mindestdeckungen liegen oft deutlich darunter — die Police schließt diese Lücke und ist in vielen Kfz-Tarifen bereits enthalten.
- Mallorca-Police erweitert die Haftpflicht-Deckung bei gemieteten Fahrzeugen im europäischen Ausland
- Schließt die Lücke, wenn das Mietfahrzeug im Ausland nur die gesetzliche Mindestdeckung hat
- Greift, wenn die Haftpflicht-Deckungssumme des Mietlands unter der deutschen Summe liegt
- Kein Schutz für Schäden am Mietfahrzeug selbst — dafür ist eigene Kaskoversicherung nötig
- In vielen Kfz-Tarifen bereits inklusive — Vertrag prüfen bevor Mietwagen-Zusatz gebucht wird
Was ist die Mallorca-Police?
Die Mallorca-Police ist ein Bestandteil der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung, der die im Ausland gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung eines Mietwagens auf das deutsche Niveau aufstockt. Sie gilt für Mietwagen innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Der Name geht auf ein deutsches Gerichtsurteil aus den 1970er-Jahren zurück, das diese Deckungslücke erstmals thematisierte. Seitdem ist der Baustein fester Bestandteil vieler Kfz-Tarife.
Warum ist die Mallorca-Police wichtig?
Für wen gilt die Mallorca-Police?
- Versicherungsnehmer und berechtigte Fahrer des Hauptfahrzeugs
- Nur bei gemieteten Fahrzeugen — nicht für Leih- oder Sharing-Autos ohne klaren Mietvertrag
- Nur innerhalb der EU und des EWR
- Nur wenn der Mietvertrag auf den Versicherungsnehmer oder einen eingetragenen Fahrer läuft
Was die Mallorca-Police nicht leistet
- Schäden am Mietfahrzeug selbst — dafür ist die Vollkasko des Mietvertrags zuständig
- Schäden außerhalb der EU/EWR-Zone
- Fahrten, die nicht vertragsgemäß vereinbart sind
- Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Praxisbeispiel
Urlauber fahren auf Mallorca einen Mietwagen und verursachen einen Auffahrunfall mit Personenschaden. Der spanische Pflichtschutz würde zunächst eingreifen. Wäre der Schaden höher als die lokale Deckung, springt die Mallorca-Police der deutschen Kfz-Haftpflicht ein und sichert die volle Deckung bis zum vereinbarten Limit.
Mallorca-Police vs. Mietwagen-Vollkasko
Die Mallorca-Police betrifft ausschließlich Haftpflichtansprüche Dritter. Für Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst benötigen Sie eine separate Vollkaskodeckung — entweder über den Mietvertrag oder über bestimmte Kreditkarten, die eine Mietwagenvollkasko einschließen.
Checkliste: Was Sie im Mietwagenschadenfall tun
- Unfallstelle sichern und Unfallprotokoll aufnehmen (European Accident Statement)
- Polizei rufen (bei Personenschäden und je nach Landesrecht Pflicht)
- Fotos der Schadenszene und des Mietfahrzeugs machen
- Daten des Unfallgegners aufnehmen — Kennzeichen, Versicherung, Name
- Mietwagenunternehmen informieren
- Schaden innerhalb der Frist an Ihre eigene Kfz-Versicherung melden
Mietwagen-Tipps für den Auslandsurlaub
Lesen Sie den Mietvertrag sorgfältig — viele Mietwagen-Haftpflichtdeckungen im Ausland sind auf sehr niedrige Beträge begrenzt. Kreditkartenversicherungen schließen Mietwagenkaskos oft ein, aber nicht immer die Haftpflicht-Erweiterung. Eine gültige Mallorca-Police in der deutschen Kfz-Versicherung ist die sicherste und oft günstigste Lösung.
Unterschied zwischen Mallorca-Police und Mietwagen-Vollkasko
Die Mallorca-Police und die Mietwagen-Vollkasko decken unterschiedliche Risiken ab. Die Mallorca-Police ist eine Haftpflichterweiterung: Sie stockt die Deckungssumme des Mietwagens auf deutsches Niveau auf, wenn Sie als Fahrer Dritte schädigen. Die Mietwagen-Vollkasko hingegen deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst — also Kratzer, Beulen, Totalschaden. Für einen umfassenden Schutz im Ausland benötigen Sie beide: die Mallorca-Police für Haftpflichtschäden und eine Kasko für das Mietauto selbst.
Kreditkarte als Alternative zur Mallorca-Police
Viele Premium-Kreditkarten schließen eine Mietwagen-Kaskoversicherung ein — aber eben nur für Schäden am Mietwagen, nicht für Haftpflichtschäden Dritter. Die Mallorca-Police aus Ihrer deutschen Kfz-Versicherung deckt dagegen den Haftpflichtbereich. Wer eine Kreditkarte mit Mietwagenkasko nutzt, kann auf die Vollkasko-Option des Mietvertrags verzichten — die Mallorca-Police sollte dennoch vorhanden sein.
Geltungsbereich im Detail
| Region | Mallorca-Police gültig? | Hinweis |
|---|---|---|
| EU-Mitgliedstaaten | Ja | Vollständiger Schutz |
| Island, Norwegen, Liechtenstein (EWR) | Ja | EWR gehört zum Geltungsbereich |
| Schweiz | Oft nein | Kein EU-/EWR-Mitglied — Tarif prüfen |
| Türkei | Oft nein | Kein EU-/EWR-Mitglied |
| Marokko, Tunesien | Nein | Außerhalb des Geltungsbereichs |
Schadenfall im Ausland: Wie gehen Sie vor?
Bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland sollten Sie sofort die Polizei und die Mietwagenfirma informieren. Fotografieren Sie den Schaden und tauschen Sie Kontaktdaten mit allen Beteiligten aus. Notieren Sie das Kennzeichen und die Versicherungsdaten der anderen Partei. Melden Sie den Schaden nach der Rückkehr unverzüglich Ihrer deutschen Versicherung — die Mallorca-Police-Regulierung läuft dann über Ihren Versicherer.
Mallorca-Police und Selbstbeteiligung
Wenn die Mallorca-Police greift und Ihren Haftpflichtschutz auf deutsches Niveau aufstockt, gibt es für diese Aufstockungsleistung in der Regel keine Selbstbeteiligung. Der Schutz ist vollumfänglich. Prüfen Sie dennoch die Bedingungen Ihres Tarifs, da einzelne Anbieter abweichende Regelungen treffen können.