Mietwagenversicherung: Was standardmäßig abgedeckt ist und was nicht
Jeder Mietwagen ist bereits haftpflichtversichert — aber der Schutz hat Lücken. Was die Basisversicherung eines Mietwagens abdeckt, was nicht und wie Sie sich sinnvoll ergänzend absichern.
- Jeder Mietwagen hat gesetzliche Haftpflicht — Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt
- CDW reduziert Haftung bei Fahrzeugschäden auf den vereinbarten Selbstbehalt
- Reifen-, Felgen- und Unterbodenrisse sind oft explizit aus CDW ausgeschlossen
- Mallorca-Police und Kreditkarte können teure Vermieter-Zusatzpakete ersetzen
- Ablehnung der Vermieter-Versicherung schriftlich auf dem Mietvertrag bestätigen lassen
Was ist standardmäßig im Mietwagen versichert?
Jeder Mietwagen hat eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflicht. Das ist Pflicht — wie bei jedem Fahrzeug. Damit sind Schäden an Dritten gedeckt. Was jedoch fehlt: Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst und die eigene Gesundheit.
Typische Versicherungspakete beim Autovermieter
| Paket | Inhalt | Was fehlt |
|---|---|---|
| Basis (Pflicht) | Haftpflicht | Kasko, Selbstbehalt |
| Mit CDW | Haftpflicht + Kollisionskasko | Diebstahl, Selbstbehalt bleibt |
| Mit CDW + Theft Waiver | Haftpflicht + Kasko + Diebstahl | Selbstbehalt bleibt |
| Premium/Vollschutz | Alles inkl. Nullselbstbehalt | Meist nichts |
CDW: Collision Damage Waiver
CDW (Kollisionsschadenfreistellung) ist das häufigste Zusatzpaket beim Autovermieter. Es reduziert Ihre Haftung bei Fahrzeugschäden auf den vereinbarten Selbstbehalt. Wichtig: CDW ist kein vollständiger Schutz — der Selbstbehalt kann 500–2.000 Euro betragen.
Schäden, die oft nicht gedeckt sind
- Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden — oft explizit ausgeschlossen
- Schäden durch fahrlässige Nutzung (z. B. falsches Betanken)
- Schäden durch verbotene Nutzung (Off-Road wenn nicht erlaubt)
- Diebstahl bei grob fahrlässigem Verhalten
- Schäden durch Fahrer, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind
Eigene Vollkasko als Alternative
Manche private Vollkasko-Versicherungen erstrecken sich auch auf gemietete Fahrzeuge. Prüfen Sie Ihre eigene Police — wenn die Mallorca-Police oder eine Mietwagenklausel enthalten ist, können Sie auf die teure Autovermieter-Zusatzversicherung verzichten.
So prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor der Mietwagenabholung
Bevor Sie zum Schalter gehen, sollten Sie mindestens drei Dinge prüfen: Erstens, ob Ihre private Kfz-Versicherung die Mallorca-Police enthält und welche Länder damit abgedeckt sind. Zweitens, ob Ihre Kreditkarte eine Mietwagenversicherung bietet und ob der Mietwagen-Typ und das Zielland gedeckt sind. Drittens, ob Sie ggf. eine eigene Jahres-Mietwagen-Police haben. Mit diesen Informationen können Sie am Vermieter-Schalter gezielt CDW ablehnen und erheblich sparen — ohne dabei unversichert zu sein. Dokumentieren Sie die Ablehnung schriftlich auf dem Mietvertrag.
Mietwagen-Rückgabe: Schadenprotokoll sichern
Bei der Fahrzeugrückgabe ist das Schadenprotokoll entscheidend. Bestehen Sie immer auf einem gemeinsam unterzeichneten Rückgabeprotokoll, das alle vorhandenen und neu entstandenen Schäden dokumentiert. Unterschreiben Sie niemals ein leeres Protokoll oder eines, das noch ergänzt werden könnte. Machen Sie zusätzlich eigene Fotos des zurückgegebenen Fahrzeugs mit Zeitstempel. Ohne Rückgabeprotokoll kann das Mietunternehmen nachträglich Schäden behaupten, die Sie nicht verursacht haben.