Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen: Was sie leisten muss

Für ein Ausfuhrkennzeichen ist eine spezialisierte Ausfuhrversicherung Pflicht. Sie unterscheidet sich von normaler Kfz-Versicherung in Deckungsumfang, Zielland-Klausel und Preis.

  • Ausfuhrversicherung: spezialisiertes Produkt — nicht jeder Versicherer bietet es an
  • Pflichtbestandteil: Haftpflicht mit Zielland-Angabe für alle genutzten Länder
  • Optional: Kaskodeckung für das Fahrzeug während der Überführung
  • eVB-Nummer (Ausfuhr) für die Kennzeichenbeantragung erforderlich
  • Unterschied zur Grünen Karte: Ausfuhrversicherung ist aktives Produkt, Grüne Karte ist Nachweis

Was muss die Versicherung für das Ausfuhrkennzeichen leisten?

Die Mindestanforderung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die das Zielland ausdrücklich einschließt. Wenn das Fahrzeug durch Transitländer geführt wird, müssen diese ebenfalls abgedeckt sein. Das Zielland muss im Versicherungsschein namentlich genannt werden — eine allgemeine 'Europäische Deckung' reicht für manche Drittstaaten nicht aus.

Pflicht- und optionale Bestandteile

VersicherungsbestandteilPflicht?Empfehlung
Kfz-HaftpflichtJaGesetzliche Mindestdeckung je Zielland
Zielland-EinschlussJaNamentliche Nennung im Vertrag prüfen
Transitländer-EinschlussJe nach LandAlle Länder auf der Route einschließen
VollkaskoNeinEmpfohlen bei teurem Fahrzeug
TeilkaskoNeinSinnvoll bei Diebstahlrisiko
Pannenhilfe/SchutzbriefNeinSinnvoll bei Langstreckenüberführung

Wo erhalten Sie eine Ausfuhrversicherung?

  • Spezialisierte Kfz-Zulassungsdienste — oft direkt mit der Kennzeichenbeantragung verknüpft
  • Ausfuhrspediteure und Autoexport-Händler — Branchenerfahrung, direkter Zugang
  • Nischen-Kfz-Versicherer mit Exportprodukten
  • Makler mit Spezialisierung auf Autoexport
  • Manche Großversicherer bieten Ausfuhrversicherungen auf Anfrage an

eVB-Nummer für Ausfuhrkennzeichen

Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), die speziell für das Ausfuhrkennzeichen ausgestellt wurde. Diese unterscheidet sich von der eVB für normale Kfz-Zulassungen — sie enthält die Information, dass es sich um eine Ausfuhrversicherung handelt. Ohne diese eVB-Nummer kann das Kennzeichen nicht ausgestellt werden.

Grüne Karte als Nachweis

Nach Abschluss der Ausfuhrversicherung erhalten Sie eine Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte), die das Fahrzeug und die abgedeckten Länder nennt. Diese Karte muss bei der Fahrt mitgeführt werden — besonders in Nicht-EU-Ländern ist sie Pflicht. Manche Länder verlangen sie ausgedruckt, andere akzeptieren die digitale Version.