Wann zahlt die Kasko bei Wasserschäden? Alle Szenarien im Überblick

Wasserschäden am Fahrzeug sind vielfältig — von Hagel über Überschwemmung bis zum Wasserschlag im Motor. Diese Übersicht zeigt, welcher Versicherungstyp bei welchem Szenario greift.

  • Teilkasko: deckt Naturgewalten (Überschwemmung, Hagel, Sturm, Blitz)
  • Vollkasko: deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden — aber mit Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
  • Haftpflicht: deckt Schäden an Dritten — nie den eigenen Wasserschaden
  • Elementarversicherung: für Garageninhalt und Gebäude relevant
  • AKB-Lektüre: entscheidend für Grundwasser- und Kanalrückstau-Deckung

Teilkasko: Was ist gedeckt?

Die Teilkasko deckt Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen und — je nach Vertrag — Kanalrückstau. Wichtig: Überschwemmung bedeutet Eindringen von Oberflächenwasser durch ein Naturereignis. Grundwasser ist oft ausgeschlossen. Eigenes Fehlverhalten (Einfahren in Hochwasser) ist nie durch die Teilkasko gedeckt.

SchadenursacheTeilkaskoVollkasko
Hochwasser (geparktes Fahrzeug)
Starkregen / Überschwemmung
Hagelschlag
Fahrt durch erkanntes Hochwasser✓ (ggf. mit Kürzung)
Motor abgesoffen durch Fahren✓ (ggf. mit Kürzung)
Aquaplaning (unverschuldet)✓ (Sachschaden)
GrundwasserMeist ✗Meist ✗
KanalrückstauJe nach AKBJe nach AKB
Offenes Fenster bei Regen

Vollkasko: Was ist gedeckt?

Die Vollkasko deckt alles, was die Teilkasko abdeckt, plus selbst verursachte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer kürzen. Der Schlüsselvorteil der Vollkasko bei Wasserschäden: Wenn der Fahrer eigenverantwortlich in eine Überschwemmung gefahren ist, zahlt die Vollkasko — wenngleich mit möglicher Kürzung. Tarife mit Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit zahlen auch bei erkennbarer Überflutung vollständig.

Haftpflicht: Für Drittschäden, nicht für eigene

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen — nie Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Wenn Ihr Auto durch Aquaplaning mit einem anderen Fahrzeug kollidiert, zahlt Ihre Haftpflicht den Schaden am Fremdfahrzeug. Für Ihren eigenen Fahrzeugschaden brauchen Sie Kasko.

Worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten

  • Klausel 'Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit' in der Vollkasko einschließen
  • Kanalrückstau als gedeckte Schadenursache prüfen
  • Grundwasser-Ausschluss kennen — in Hochwassergebieten besonders relevant
  • GAP-Deckung bei finanziertem Fahrzeug prüfen
  • Selbstbehalt bei Teilkasko prüfen — oft 0 Euro oder gering