eVB-Nummer: Bedeutung, Beantragung, Kosten und was sie bei der Zulassung bringt

Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der digitale Nachweis, dass für ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Ohne eVB-Nummer findet keine Zulassung, keine Ummeldung und kein Halterwechsel statt.

  • eVB-Nummer = 7-stelliger elektronischer Versicherungsnachweis für die Kfz-Zulassung
  • Ohne gültige eVB findet keine Zulassung, Ummeldung oder Halterwechsel statt
  • Versicherer stellt die eVB kostenlos per Online-Portal, App oder Hotline aus
  • Dauer legt der ausstellende Versicherer fest — maßgeblich ist die eVB-Mitteilung
  • eVB wird elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt — kein Ausdruck nötig

Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer ist eine 7-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen, die ein Versicherer ausstellt und elektronisch an die Zulassungsstelle übermittelt. Sie löst seit 2008 die früher gebräuchliche Versicherungsdoppelkarte ab.

Die eVB beweist, dass für ein konkretes Fahrzeug ab einem bestimmten Termin der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtschutz besteht. Erst dadurch darf die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen oder einen Halter- oder Versichererwechsel eintragen.

Wann brauche ich eine eVB?

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs
  • Wechsel zu einem anderen Versicherer
  • Halterwechsel (Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs)
  • Wiederzulassung nach Stilllegung
  • Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk

So bekommen Sie Ihre eVB-Nummer

  1. Tarif vergleichen und Versicherer auswählen
  2. Antrag online, telefonisch oder in der Geschäftsstelle stellen
  3. Versicherer prüft Ihre Angaben und sendet die eVB elektronisch
  4. Sie erhalten die eVB per E-Mail, SMS oder im Kundenkonto
  5. eVB bei der Zulassungsstelle vorlegen

Wie lange ist eine eVB gültig?

Eine pauschale Gültigkeitsdauer gibt es nicht: Der ausstellende Versicherer legt fest, wie lange die eVB verwendet werden kann. Maßgeblich ist die eVB-Mitteilung oder die Auskunft des Versicherers. Nach der Nutzung für eine Zulassung kann dieselbe eVB-Nummer nicht erneut verwendet werden.

eVB bei Neuzulassung, Wechsel und Halterwechsel

AnlassWer übermittelt die eVB?Besonderheit
NeuzulassungNeuer VersicherereVB ist Pflicht — ohne Vorlage keine Zulassung
VersicherungswechselNeuer VersichererAlter Vertrag muss formgerecht gekündigt sein
Halterwechsel beim KaufVersicherer des KäufersBei Veräußerung Übergang auf den Erwerber; Kündigungsrechte und Fristen nach §§ 95, 96 VVG
Wiederzulassung nach StilllegungVersicherer des HaltersNeue eVB notwendig, alter Vertrag ggf. wieder aktivierbar

eVB und eVBÜ — Unterschied

Die eVBÜ ist eine eVB für die Übergangszeit zwischen Anmeldung und finaler Zulassung. Sie gilt z. B. bei Überführungsfahrten oder Kurzzeitanmeldungen und ist ähnlich aufgebaut wie die normale eVB, jedoch zeitlich begrenzter.

Häufige Fehler beim Umgang mit der eVB

  • eVB zu früh beantragt — Vertrag startet vor dem geplanten Zulassungstermin
  • Falsche Fahrzeugdaten gemeldet — Versicherer kann die eVB widerrufen
  • eVB für falsches Fahrzeug verwendet — keine Zulassung möglich
  • Mit einer nicht mehr verwendbaren eVB zur Zulassungsstelle gegangen