Auto von Verstorbenem ummelden: Fristen, Dokumente und Ablauf

Das Auto eines Verstorbenen ummelden ist eine der häufigsten Pflichten für Erben. Was die Zulassungsstelle braucht, welche Fristen zu beachten sind und wie der Versicherungswechsel parallel abläuft.

  • Zulassungsstelle: Halterwechsel auf den neuen Halter beantragen
  • Sterbeurkunde und Nachweis der Erbenstellung als Pflichtdokumente
  • eVB-Nummer des neuen Halters vor dem Gang zur Zulassungsstelle beschaffen
  • Versicherungsvertrag: weiterführen oder kündigen — Entscheidung innerhalb von 30 Tagen
  • SF-Klasse des Verstorbenen kann für bis zu 7 Jahre aufbewahrt werden

Welche Dokumente die Zulassungsstelle verlangt

  • Sterbeurkunde des bisherigen Fahrzeughalters (original oder beglaubigte Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Erbenstellung: Erbschein oder notariell beglaubigtes Testament
  • Personalausweis des neuen Halters
  • eVB-Nummer einer neuen Kfz-Versicherung für den neuen Halter
  • Ggf. Vollmacht, wenn ein Erbe für andere handelt

Ablauf: Schritt für Schritt

  1. Sterbeurkunde vom Standesamt besorgen (ggf. mehrere Ausfertigungen anfordern)
  2. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen (dauert 4–8 Wochen)
  3. eVB-Nummer beim neuen Versicherer beschaffen
  4. Termin bei der Zulassungsstelle machen
  5. Halterwechsel auf den neuen Halter durchführen
  6. Alten Versicherungsvertrag kündigen oder weiterführen
  7. SF-Klasse des Verstorbenen beim neuen Versicherer geltend machen

Was gilt, wenn das Fahrzeug verkauft werden soll?

Wenn das Fahrzeug nicht übernommen, sondern verkauft werden soll, ist kein Halterwechsel auf einen Erben nötig. Das Fahrzeug kann direkt vom Nachlass auf den Käufer übertragen werden. Der Verkäufer (Erbe) muss aber nachweisen können, dass er zur Verfügung über das Fahrzeug berechtigt ist — Erbschein oder beglaubigtes Testament.

Versicherung nach der Umschreibung

Nach dem Halterwechsel läuft die bisherige Versicherung des Verstorbenen weiter — wenn nicht gekündigt. Der neue Halter ist nun Versicherungsnehmer. Er kann den Vertrag fortführen oder zu einem anderen Versicherer wechseln. Ein Tarifvergleich lohnt sich — der bestehende Vertrag des Verstorbenen ist oft nicht der günstigste.