Fahrzeug erben: Was mit der Kfz-Versicherung im Erbfall passiert

Stirbt der Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer, läuft der Versicherungsschutz zunächst automatisch weiter. Aber nicht ohne Fristen und Handlungspflichten. Was Erben wissen müssen, um Versicherungsschutz und Haftung sicher zu regeln.

  • Kfz-Versicherung erlischt nicht automatisch mit dem Tod des VN
  • Erben treten als neue Versicherungsnehmer in den Vertrag ein
  • Versicherer muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall informiert werden
  • Sonderkündigungsrecht: Versicherer und Erben können den Vertrag kündigen
  • SF-Klasse des Verstorbenen kann auf einen Erben übertragen werden

Was passiert automatisch nach dem Todesfall?

Mit dem Tod des Versicherungsnehmers geht der Kfz-Versicherungsvertrag auf die Erben über. Das Fahrzeug ist weiterhin versichert — zunächst. Die Erben werden automatisch zu den neuen Versicherungsnehmern, auch wenn niemand formal einen Antrag gestellt hat. Das schützt den laufenden Versicherungsschutz.

Pflichten der Erben: Wann welche Fristen gelten

  1. Versicherer innerhalb von 30 Tagen über den Todesfall informieren
  2. Entscheidung: Vertrag fortführen oder kündigen?
  3. Ggf. Fahrzeug auf den neuen Halter ummelden (Zulassungsstelle)
  4. SF-Klasse des Verstorbenen auf einen Erben übertragen (separat beantragen)
  5. Erbschein oder Sterbeurkunde als Nachweis vorlegen

Sonderkündigungsrecht nach dem Todesfall

Nach einem Todesfall haben sowohl die Erben als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses muss innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntwerden des Todesfalls ausgeübt werden. Die Kündigung wird wirksam, wenn mindestens ein Monat nach der Erklärung vergangen ist. Nutzen die Erben das Sonderkündigungsrecht, erhalten sie eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

Versicherungsschutz im Erbfall: Was genau gedeckt ist

Solange das Fahrzeug noch auf den Verstorbenen zugelassen ist und von einem Erben gefahren wird, gelten die Bedingungen des bisherigen Vertrags weiter. Ändert sich etwas Wesentliches — neuer Fahrer, neues Fahrzeug, neue Adresse — muss der Versicherer informiert werden, damit der Schutz lückenlos bleibt.

SF-Klasse des Verstorbenen: Wie Erben profitieren können

Die SF-Klasse des Verstorbenen kann auf einen berechtigten Erben übertragen werden — sofern der Versicherer dies akzeptiert. Berechtigte Erben sind in der Regel direkte Verwandte (Ehepartner, Kinder). Die Übertragung muss separat beantragt werden und ist auf die Führerscheindauer des Empfängers begrenzt.