Händlerkennzeichen — Alles Wichtige im Überblick
Händlerkennzeichen erleichtern den Alltag von Autohändlern: Statt für jedes Fahrzeug ein eigenes Kennzeichen anzumelden, kann ein einzelnes Schild rotierend für viele Fahrzeuge genutzt werden — innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
- Oberbegriff für gewerbliche Kennzeichen — in der Praxis meist das rote 06er-Kennzeichen
- Für Kfz-Händler und Werkstätten — rotierende Nutzung für viele Fahrzeuge möglich
- Händlerversicherung deckt alle gewerblich bewegten Fahrzeuge ohne Einzelanmeldung ab
- Fahrtenbuchpflicht — jede Fahrt mit Datum, Fahrzeug, Fahrtzweck und Fahrernamen dokumentieren
- Privatnutzung durch Händler oder Mitarbeiter verboten — Versicherungsschutz entfällt sofort
Einsatzbereich
Sammelbegriff für Kennzeichen, die von Kfz-Händlern und Werkstätten genutzt werden — meist 06er-Kennzeichen.
Der Begriff 'Händlerkennzeichen' ist ein Oberbegriff. In der Praxis sind damit vorwiegend die roten 06er-Nummern gemeint, die die meisten Händler nutzen. Das 07er-Kennzeichen ist dagegen für Oldtimer-Sammler reserviert.
Die Händlerversicherung, die zum Kennzeichen gehört, ist keine normale Kfz-Police. Sie deckt pauschal alle Fahrzeuge ab, die sich im Bestand des Händlers befinden und mit dem Kennzeichen bewegt werden — unabhängig von Marke, Modell oder Zustand.
Für einen Händler mit wechselndem Fahrzeugbestand ist die Händlerversicherung wirtschaftlich sinnvoll: Jedes neue Fahrzeug ist automatisch mitversichert, ohne dass eine separate Anmeldung erforderlich wäre.
Die Verpflichtung zum Fahrtenbuch ist strikt. Jede Fahrt muss mit Datum, Fahrzeug (Fahrgestellnummer), Fahrtzweck, Strecke und Fahrernamen dokumentiert werden. Das Buch kann jederzeit durch Behörden oder Polizei kontrolliert werden.
Bei größeren Händlern mit mehreren Niederlassungen oder Fahrzeugumschlägen über mehrere Tausend Einheiten pro Jahr kann es sinnvoll sein, mehrere Händlerkennzeichen zu beantragen, um parallele Probefahrten zu ermöglichen.
Händlerkennzeichen sind auch für Leasinggesellschaften und Fuhrparkbetreiber relevant, wenn Fahrzeuge vor der Auslieferung für kurze Überführungsfahrten bewegt werden müssen.
Die Händlerversicherung muss bei einem zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden und den Mindestdeckungsanforderungen der Kfz-Pflichtversicherung genügen. Wer seinen Versicherer wechselt, muss die neue Police vorab der Zulassungsstelle melden — andernfalls kann die Nummer eingezogen werden.
Voraussetzungen
- Gewerbeeintrag im Kfz-Handel oder -Reparaturwesen
- Zuverlässigkeitsnachweis bei der Zulassungsstelle
- Spezielle Händlerversicherung
Kosten
Versicherung 800–2.500 € jährlich; zusätzlich Zulassungsgebühren für jede Nummer
Gültigkeit
Dauerhaft, solange der Gewerbebetrieb aktiv und die Versicherung gültig ist
Versicherungsschutz
Spezielle Händlerversicherung, die alle im Betrieb befindlichen Fahrzeuge pauschal abdeckt — nicht fahrzeugspezifisch
Besonderheiten
- Fahrtenbuchpflicht — alle Fahrten mit dem Kennzeichen müssen lückenlos dokumentiert werden
- Nur gewerbliche Nutzung — Privatfahrten sind streng verboten
- Ein Kennzeichen kann für viele Fahrzeuge genutzt werden — aber niemals gleichzeitig
Typische Fehler
- Privatnutzung durch den Händler selbst oder Mitarbeiter
- Doppelnutzung an mehreren Fahrzeugen zur selben Zeit
- Vergessen, neue Fahrzeuge ins Fahrtenbuch einzutragen