Versicherungskennzeichen 2026 — Alles Wichtige im Überblick
Das Versicherungskennzeichen ist die einfachste Form der Pflichtversicherung. Es wird direkt vom Versicherer ausgegeben und ist jeweils vom 1. März 2026 bis Ende Februar 2027 gültig. Die Farbe wechselt jährlich.
- Pflichtnachweis für Mofas, Kleinkrafträder und E-Scooter — direkt vom Versicherer ausgegeben
- Jahresbeitrag 30–80 € — kein Behördengang nötig, Beantragung direkt beim Versicherer
- Farbe wechselt jährlich am 1. März — altes Kennzeichen verliert sofort und vollständig seine Gültigkeit
- Keine SF-Klasse vorhanden — Beitrag pauschal und unabhängig von der Schadenhistorie des Halters
- Gültig bis Ende Februar des Folgejahres — rechtzeitige Erneuerung vor dem 1. März erforderlich
Einsatzbereich
Mofas, Kleinkrafträder, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge bis 50 ccm bzw. 45 km/h. Wechselt jährlich die Farbe.
Genutzt wird es für Mofas, Kleinkrafträder bis 50 ccm, E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge. Eine SF-Klasse gibt es nicht — der Beitrag ist pauschal und unabhängig von der Schadenhistorie.
Das Versicherungskennzeichen ersetzt nicht die Fahrzeugzulassung — Kleinkrafträder haben keine reguläre Zulassung, sondern sind über das Versicherungskennzeichen identifizierbar und versichert.
Der Versicherungswechsel ist jederzeit zum 1. März möglich — früher mit Sonderkündigung, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Den Wechsel führen Sie einfach durch: neues Kennzeichen beim neuen Versicherer anfordern.
Für E-Scooter gilt seit ihrer Zulassung 2019 die Versicherungskennzeichen-Pflicht. E-Scooter dürfen nur auf öffentlichem Grund bewegt werden, wenn ein gültiges Kennzeichen angebracht ist. Ohne Versicherung drohen empfindliche Bußgelder.
Ein wichtiger Unterschied zum normalen Kfz-Kennzeichen: Das Versicherungskennzeichen ist keine amtliche Zulassung, sondern lediglich ein Nachweis des Versicherungsschutzes. Die Identifikation des Fahrzeugs erfolgt über die Kennzeichen-Nummer, die im Schadensfall an die Versicherungsdatenbank übermittelt wird. Das macht den Wechsel des Versicherers zum 1. März besonders einfach — kein Behördengang, kein Antrag, nur ein neues Schild.
Für E-Scooter-Nutzer ist das Versicherungskennzeichen ein wichtiges Pflichtstück: Ohne es darf der Roller nicht auf öffentlichen Wegen bewegt werden. Das Kennzeichen muss gut sichtbar am hinteren Teil des Fahrzeugs angebracht sein und bei Kontrollen vorgezeigt werden können. Ein fehlender Nachweis kann zu Bußgeldern führen und im Schadenfall vollständige Haftung des Nutzers auslösen.
Voraussetzungen
- Fahrzeug fällt unter die Versicherungskennzeichen-Pflicht (Kleinkraftrad, E-Scooter, Mofa)
- Versicherungsvertrag bei einem zugelassenen Kleinkraftrad-Versicherer
Kosten
Jahresbeitrag 30–80 € je nach Fahrzeug und Anbieter; keine zusätzliche Zulassungsgebühr
Gültigkeit
1. März 2026 bis 28./29. Februar 2027
Versicherungsschutz
Spezielle Mopedversicherung oder Kleinkraftradversicherung — kein normaler Kfz-Tarif; Leistungsumfang variiert je Anbieter
Besonderheiten
- Farbe wechselt jährlich — alte Farbe verliert am 1. März ihre Gültigkeit
- Wird direkt vom Versicherer ausgegeben — kein Behördengang nötig
- Keine SF-Klasse vorhanden — fester Jahresbeitrag unabhängig von Schadenhistorie
- Gilt nur für das konkret versicherte Fahrzeug
Typische Fehler
- Mit altem Vorjahres-Kennzeichen weiter gefahren — Bußgeld droht und kein Versicherungsschutz
- Kennzeichen nicht rechtzeitig vor dem 1. März erneuert
- Annahme, das Kennzeichen gelte auch für andere Fahrzeuge