Ausfuhrkennzeichen beantragen: Schritt für Schritt zum roten Kennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen wird bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt — aber die Vorbereitung beginnt davor mit der Versicherung. Schritt-für-Schritt-Anleitung für den reibungslosen Ablauf.
- Schritt 1: Ausfuhrversicherung abschließen und eVB-Nummer erhalten
- Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen und Termin bei der Zulassungsstelle machen
- Schritt 3: Ausfuhrkennzeichen beantragen und Schilder prägen lassen
- Schritt 4: Grüne Karte erhalten und Reise vorbereiten
- Typische Bearbeitungszeit: 1–3 Werktage mit Voranmeldung
Schritt 1: Ausfuhrversicherung abschließen
Vor dem Gang zur Zulassungsstelle steht die Ausfuhrversicherung. Diese muss das Zielland benennen und eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung für das Ausfuhrkennzeichen) ausstellen. Ohne diese eVB-Nummer wird die Zulassungsstelle kein Kennzeichen ausstellen. Planen Sie 2–3 Werktage für die Versicherungsbeantragung ein.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
- eVB-Nummer der Ausfuhrversicherung (elektronisch oder auf Papier)
- Personalausweis oder Reisepass (des Antragstellers)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), falls vorhanden
- Kaufvertrag oder Nachweis des Eigentumsübergangs
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) — im Fahrzeugbrief
Schritt 3: Zur Zulassungsstelle
- Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle buchen (online oder telefonisch)
- Unterlagen vollständig mitbringen — fehlende Dokumente führen zu Ablehnung
- Zulassungsstelle trägt das Ausfuhrkennzeichen ein und stellt Zulassungsbescheinigung Teil I aus
- Gebühr bezahlen (ca. 25–40 €)
- Direkt nach der Zulassung beim Schilderpräger die Schilder anfertigen lassen
Schritt 4: Grüne Karte und Reisevorbereitung
Nach dem Kennzeichen erhalten Sie von der Versicherung die Grüne Karte. Diese muss mitgeführt werden — besonders für Grenzübertritte in Nicht-EU-Länder. Stellen Sie sicher, dass die Grüne Karte das Zielland und alle Transitländer nennt. Drucken Sie eine physische Kopie aus — digitale Nachweise werden nicht überall akzeptiert.
Zuständige Zulassungsstelle: Welche ist richtig?
Das Ausfuhrkennzeichen wird in der Regel bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt, die für den Wohnort des Antragstellers zuständig ist. Bei Unternehmen gilt der Betriebssitz. Es gibt keine Pflicht, zum Ort des Fahrzeugs zu fahren — das Kennzeichen kann vom Antragsteller persönlich beantragt werden.
Online-Beantragung: Ist das möglich?
Einige Zulassungsstellen bieten mit dem i-Kfz-Portal auch Ausfuhrkennzeichen für qualifizierte Nutzer mit eID an. Das ist aber noch nicht flächendeckend verfügbar. Prüfen Sie das Online-Angebot Ihrer zuständigen Zulassungsstelle vorab. In den meisten Fällen ist ein persönlicher Gang zur Behörde nötig.