eVB-Nummer bei Neuzulassung: Schritt für Schritt zur ersten Zulassung
Die eVB-Nummer bei Neuzulassung ist die Pflichtvoraussetzung für jeden ersten Eintrag ins amtliche Register: Ohne elektronische Versicherungsbestätigung kann die Zulassungsstelle kein Fahrzeug zulassen. Schritt für Schritt zur ersten Zulassung — mit allen Unterlagen und Fristen.
- eVB-Nummer ist Pflicht für Neuzulassung — Versicherung vor Zulassung abschließen
- Versicherer stellt eVB sofort nach Vertragsabschluss per E-Mail oder App bereit
- Zulassungsstelle gibt eVB-Nummer direkt ins System ein — kein physisches Dokument nötig
- eVB hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer — Zulassung zeitnah nach Erhalt vornehmen
- Bei Onlinezulassung (i-Kfz): eVB-Nummer direkt im Onlineportal eingeben
Welche Unterlagen die Zulassungsstelle benötigt
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung (Conformity of Production)
- eVB-Nummer des gewählten Versicherers
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Wunschkennzeichen-Reservierung (optional)
Ablauf in der Praxis
- Tarif vergleichen, Versicherer wählen
- eVB-Nummer beantragen — wenige Minuten nach Antragstellung verfügbar
- Termin bei der Zulassungsstelle online buchen
- Unterlagen vollständig mitbringen, eVB nennen
- Kennzeichen prägen lassen, Plaketten erhalten
Fristen und typische Stolperfallen
Die eVB sollte zum geplanten Zulassungstermin gültig sein. Manche Versicherer aktivieren den Versicherungsschutz mit dem Tag der Zulassung — andere bereits mit Ausstellung der eVB. Klären Sie das vor der Beantragung, um keinen Beitrag für eine ungenutzte Zeit zu zahlen.
Online-Zulassung als Alternative
Die i-Kfz-Stufe 4 ermöglicht eine vollständig digitale Neuzulassung von zu Hause. Voraussetzung sind ein elektronischer Personalausweis, ein Smartphone-Lesegerät, die eVB-Nummer und alle Fahrzeugunterlagen mit Sicherheitscodes.
Kosten der Neuzulassung
| Kostenart | Richtwert |
|---|---|
| Zulassungsgebühr | ca. 26–30 € |
| Wunschkennzeichen (Aufpreis) | ca. 12 € |
| Kennzeichen prägen (Schilderdienst) | ca. 20–35 € |
| Online-Zulassung i-Kfz | bis zu 50 % günstiger |
Was nach der Zulassung passiert
Mit der Zulassung erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und die amtlichen Kennzeichen. Gleichzeitig informiert die Zulassungsstelle das Kraftfahrt-Bundesamt und das Finanzamt automatisch. Den Versicherungsvertrag selbst schließen Sie separat ab — die eVB ist nur ein Nachweis, kein Vertrag.
Achten Sie darauf, Ihren Versicherer nach der Zulassung über die tatsächlichen Fahrzeugdaten zu informieren. Weichen diese von den Angaben im Antrag ab, kann der Versicherer den Vertrag anpassen oder im Einzelfall anfechten.
Neuzulassung beim Händler und beim Privatverkäufer
Beim Neuwagenkauf übernimmt häufig der Händler die Zulassung. Er benötigt dafür Ihre eVB-Nummer und weitere Dokumente. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Privat ist der Käufer selbst für die Ummeldung verantwortlich. Der Verkäufer muss das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht selbst abmelden — dies geschieht automatisch mit der Ummeldung auf den neuen Halter.