Kurzzeitkennzeichen — Alles Wichtige im Überblick
Das Kurzzeitkennzeichen ist die einfachste Lösung, um ein Fahrzeug einmalig oder für eine konkrete Fahrt zu bewegen — etwa für die Überführung vom Verkäufer nach Hause, eine Probefahrt oder einen TÜV-Termin außerhalb des Wohnorts.
- Für einmalige Überführungs- oder Probefahrten — gültig maximal 5 Tage
- Fahrzeuggebunden: gilt nur für das bei Antrag konkret angegebene Fahrzeug
- Gültige Hauptuntersuchung Pflicht — abgelaufene HU führt zur Verweigerung der Ausgabe
- Gesamtkosten typisch 80–200 €: Zulassung, Schilder und Kurzzeitversicherung zusammen
- Erkennbar am gelben Streifen rechts mit aufgedrucktem Ablaufdatum
Einsatzbereich
Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten für maximal 5 Tage. Erkennbar am gelben Streifen rechts mit Datum.
Es wird auf einen konkreten Halter und ein konkretes Fahrzeug ausgestellt und verliert nach maximal fünf Tagen seine Gültigkeit. Anders als das Saisonkennzeichen darf es nicht mehrfach genutzt oder verlängert werden.
Erkennbar ist das Kurzzeitkennzeichen an einem gelben Streifen auf der rechten Seite, auf dem das Ablaufdatum aufgedruckt ist. Polizei und Ordnungsbehörden können dieses Datum direkt ablesen.
Wer ein Kurzzeitkennzeichen beantragt, muss das Fahrzeug bereits kennen und konkrete Daten angeben — Fabrikat, Typ, Fahrgestellnummer und Fahrzeugschein. Ohne diese Angaben wird kein Kennzeichen ausgestellt.
Die Kosten für das Kurzzeitkennzeichen setzen sich aus der Zulassungsgebühr, den Schilderkosten und dem Kurzzeitversicherungsbeitrag zusammen. Insgesamt rechnen Sie mit 80–200 Euro, abhängig von Fahrzeug und Versicherer.
Voraussetzungen
- Gültige eVBÜ einer speziellen Kurzzeitversicherung
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) — abgelaufene HU führt zur Verweigerung der Zulassung
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Datenbestätigung
- Konkretes Fahrzeug muss bekannt sein — das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden
- Antrag bei der Zulassungsstelle des Wohnbezirks
Kosten
Zulassung ca. 13 €, Schilder ca. 25–35 €, Versicherung 50–150 € je nach Fahrzeug und Versicherer. Gesamtkosten selten unter 80 €.
Gültigkeit
Maximal 5 Tage, exakt mit Ablaufdatum auf dem Schild aufgedruckt. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen.
Versicherungsschutz
Spezielle Kurzzeitversicherung mit eVBÜ; nicht über die normale Kfz-Police abgedeckt. Die Versicherung gilt genau für den Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens.
Besonderheiten
- Nur für ein konkretes Fahrzeug zugeteilt — nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar
- Nach Ablauf erlischt der Versicherungsschutz automatisch
- Auslandsfahrten nur nach Rücksprache mit dem Versicherer — einige EU-Länder akzeptieren das Kennzeichen
- Fahrt durch mehrere Bundesländer ohne Einschränkung möglich
- Einsatz auf öffentlichem Grund ab dem ersten Tag zulässig, nicht auf Privatgeländen ohne separate Genehmigung
Typische Fehler
- Verwendung an einem anderen als dem registrierten Fahrzeug — führt zu fehlendem Versicherungsschutz
- Verlängerung versucht — ist nicht möglich, es muss ein neues Kennzeichen beantragt werden
- Fahren ohne gültige HU — wird als Ordnungswidrigkeit geahndet
- Überschreitung der 5-Tage-Frist — das Fahrzeug darf dann nicht mehr auf öffentlichem Grund stehen